Die Neuverpachtung erfolgt wie bereits im Jahr 2020 losweise im Verbund. Hierfür wurden einzelne Lose gebildet, die sich an den bisherigen Pachtverträgen orientieren. Die neuen Verträge haben eine Vertragsdauer von 6 Jahren und enden zum 30.09.2032.
Bitte tragen Sie in der Spalte „Pacht je ha jährlich“ für jede Fläche den von Ihnen gebotenen Hektarpreis sowie in der danebenstehenden Spalte die jeweilige jährliche Gesamtpacht pro Fläche ein.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.01.2026 eine Anpassung des Pachtzinses beschlossen. Die Mindestpacht ist in den einzelnen Losen angegeben. Niedrigere Angebote können nicht akzeptiert werden.
Schicken Sie uns bitte Ihr Angebot bis zum 31.05.2026 per E-Mail an rainer.warzecha(at)bad-neustadt.de.
Wir freuen uns auf Ihr Angebot und stehen Ihnen unter der Telefonnummer 09771/9106-230 gerne zur Verfügung.
Allgemeine Informationen zur Verpachtung:
- Es handelt sich um keine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts, deshalb besteht keine Bindung an die Vergabebestimmungen wie z. B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) o. ä. Die Stadt Bad Neustadt behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen verpachtet wird.
- Der Bewerber bindet sich an sein Angebot bis zum 31.10.2026.
- Die Teilnahme an diesem Verfahren begründet keinen Anspruch der Bewerber, insbesondere nicht im Falle der Nichtberücksichtigung eines Angebots.
- Die Verpachtung darf im Hinblick auf die allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Gemeindeordnung und insbesondere der Verpflichtung des Art. 75 Abs. 2 Satz 1 GO nicht unter Wert erfolgen.
- Die allgemeinen Pachtbedingungen der Stadt Bad Neustadt vom 01.10.2014 sind Grundlage der Verpachtung und werden im Pachtvertrag aufgeführt. Die Pachtbedingungen können auf der Homepage der Stadt Bad Neustadt unter „Aktuelles – Ausschreibungen“ eingesehen werden.
- Pachtverträge werden nur mit Bewerbern abgeschlossen, die die Flächen selbst bewirtschaften. Eine Unterverpachtung an einen Dritten ist nicht gestattet. Pflugtausch ist im begrenzten Umfang möglich; hierzu ist allerdings die Zustimmung der Stadt im Einzelfall notwendig!
Die Mindestpacht ist in den einzelnen Losen angegeben:
- Los 1
- Los 2
- Los 3
- Los 4
- Los 5
- Los 6
- Los 7
- Los 8
- Los 9
- Los 10
- Los 11
- Los 12
- Los 13
- Los 14
- Los 15
- Los 16
- Los 17
- Los 18
- Los 19
- Los 20
- Los 21
- Los 22
- Los 23
- Los 24