Änderung der Parkgebührenverordnung zum 01.11.2024

Ab dem 01.11.2024 tritt in Bad Neustadt a. d. Saale die Änderung der Parkgebührenverordnung in Kraft. Der Stadtrat hat darin beschlossen, teilweise kostenfreies Parken zu ermöglichen.

In der Innenstadt (innerhalb der Stadtmauer) sowie auf dem Parkplatz „Am Zollberg“ darf künftig für 30 Minuten kostenfrei mit Parkscheibe geparkt werden. Dies stellt gleichzeitig die Höchstparkdauer dar. Ein Verlängern durch Weiterdrehen der Parkscheibe ist ausdrücklich untersagt und wird entsprechen kontrolliert. Die Parkscheinautomaten in diesem Bereich werden ausgeschaltet; die entsprechende Beschilderung wurde bereits geändert. Diese Regelung gilt auch für den Rathausplatz.

Auf den umliegenden Parkplätzen (Schillerhain, Goethestraße, Gaboldspforte, Festplatz Nord und Am Zent) sind die ersten zwei Stunden kostenfrei. Hier kann zudem die Parkdauer verlängert werden. Nach den ersten beiden Stunden wird eine Gebühr von 0,50 € je weitere Stunde fällig; das Tagesticket kostet 3,00 € und das Monatsticket 15,00 €.

Mit der Änderung der Parkgebührenverordnung besteht für diese Parkflächen weiterhin die Parkscheinpflicht. Dies bedeutet, auch für die kostenfreien zwei Stunden ist ein entsprechendes Ticket am Automaten zu lösen. Hierfür wurde eine eigene Taste eingerichtet, welche beim Betätigten ein Ticket für zwei Stunden kostenfreies Parken ausgibt. Sobald Geld eingeworfen wird, erkennt dies der Automat und rechnet eine längere Parkdauer an. (Beispiel: beim Einwurf 0,50 € wird ein Ticket mit drei Stunden Parkzeit erzeugt). Sofern kein gültiges Parkticket vorliegt, müssen die Nutzer mit einer Verwarnung rechnen.

Auf dem Festplatz Süd (5 Std. mit Parkscheibe) und am Campus (inkl. von-Guttenberg-Straße, Burgstraße) gelten die Parkmodalitäten wie bisher.

Ansprechpartner

Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
Rathausgasse 2
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Telefon: 09771/9106-0
Telefax: 09771/9106-109

E-Mail: info(at)bad-neustadt.de