Geschäftsraummietförderungsprogramm zeigt Wirkung: Drittes gefördertes Ladengeschäft in der Innenstadt

Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat das dritte Ladengeschäft im Rahmen des Geschäftsraummietförderungsprogramms für die Innenstadt, das am 01.07.2025 in Kraft getreten ist, gefördert. Der „Soul Club“ befindet sich in der Spörleinstraße 10. Die Eröffnung soll voraussichtlich im Februar 2026 sein.

Für insgesamt zehn Monate erhält nun die Inhaberin des Ladens, Frau Evelyn Flegler, einen Mietzuschuss. Ergänzend hat sie einen Werbekostenzuschuss für gezielte Werbemaßnahmen erhalten. Die Stadtverwaltung freut sich über die Neueröffnung in der Bad Neustädter Innenstadt und wünscht viel Erfolg.

Mit dem Förderprogramm möchte die Stadt gezielt dem Leerstand entgegenwirken, Gründerinnen und Gründer unterstützen und die Innenstadt als lebendigen, attraktiven Ort für Einkaufen, Begegnungen und Innovation stärken. Im Fokus steht die Eröffnung neuer Geschäfte in leerstehenden oder vom Leerstand bedrohten Erdgeschossflächen. Ziel ist es, die Passantenfrequenz zu erhöhen und die Innenstadt als lebendigen Mittelpunkt unserer Stadt zu sichern.

Gefördert werden innovative und nachhaltige Konzepte, die das Stadtbild aufwerten und die Attraktivität erhöhen. Der Zuschuss soll Gründerinnen und Gründern den Einstieg erleichtern und sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen.

Die Förderrichtlinie ist am 01.07.2025 in Kraft getreten. Interessierte können sich beim Amt für Wirtschaftsförderung informieren und Anträge stellen. Die Förderrichtlinie und das Antragsformular sind auf der Website der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale zu finden: https://www.bad-neustadt.de/wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/

Kontakt:

Amt für Wirtschaftsförderung, Frau Constanze Katzenberger
Telefon: 09771 9106190
E-Mail: wirtschaftsfoerderung(at)bad-neustadt.de

Ansprechpartner

Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
Rathausgasse 2
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Telefon: 09771/9106-0
Telefax: 09771/9106-109

E-Mail: info(at)bad-neustadt.de