Hinweisgeberschutz

In der Organisation sind interne Meldekanäle einzurichten (Art. 56 Abs. 4 Satz 1 GO). Über diese internen Meldekanäle können Gesetzesverstöße innerhalb der Stadtverwaltung Bad Neustadt a. d. Saale vertraulich gemeldet werden.

Über diese Hinweisgeberseite haben Sie die Möglichkeit die internen Meldekanäle für schriftliche und telefonische Meldungen zu nutzen.

Hier ist die URL Ihrer Hinweisgeberseite: https://rhoen-grabfeld.compliance.one

Bitte beachten: Bei der Online-Meldung bitte den Empfänger "Stadt Bad Neustadt a. d. Saale" auswählen.

Und hier ist die Telefonnummer für Ihren mündlichen Meldekanal: +498962825680 (de)

Auf der Hinweisgeberseite wird kurz und generisch erläutert, wie Meldungen abgegeben werden können und wie Meldungen im Anschluss bearbeitet werden.

Gemäß § 13 Abs. 2 HinSchG müssen die internen Meldestellen auch „klare und leicht zugängliche Informationen über externe Meldeverfahren“ bereithalten. Diese Informationen werden auf der Hinweisgeberseite bereitgehalten.

Anti-Korruptionsbeauftragter

Herr Sebastian Faulstich

Telefon: 09771 / 9106-108

E-Mail: sebastian.faulstich(at)bad-neustadt.de