Anti-Korruptionsbeauftragter
Herr Maximilian Pfister
Telefon: 09771 / 9106-103
Am 16.12.2019 trat die EU-Hinweisgeber-Richtlinie, auch Whistleblower-Richtlinie genannt, in Kraft und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in nationales Recht umgesetzt werden.
Diese Richtlinie garantiert künftig hinweisgebende Personen, sogenannten Whistleblowern, die Gesetzes- oder Rechtsverstöße melden wollen, mehr Schutz. Jemand, der einen Missstand in der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale aufdeckt, darf keine Benachteiligung fürchten oder gar um seinen Job oder seine Zukunft bangen müssen. Außerdem verpflichtet die Richtlinie öffentliche und private Organisationen dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Mit Unterstützung unseres Dienstleisters GKDS (Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH) wurde nun auch ein Meldeweg bei der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale eingerichtet.
Wenn Sie einen Hinweis abgeben möchten, klicken Sie auf den Link unten. Sie gelangen auf die Website unseres Dienstleisters GKDS, der den Meldeweg, online oder auch postalisch, zur Verfügung stellt.
In welchen Bereichen können Verstöße gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz gemeldet werden? (Art. 2 Richtlinie (EU) 2019/1937 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden):
Wer darf einen Hinweis abgeben? (Art. 4 Richtlinie (EU) 2019/1937 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden):
Diese Richtlinie gilt auch für hinweisgebende Personen, die Informationen über Verstöße melden oder offenlegen, von denen sie im Rahmen eines inzwischen beendeten Arbeitsverhältnisses Kenntnis erlangt haben.
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Herr Maximilian Pfister
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