Ämter in Bad Neustadt a. d. Saale

Die Stadt Bad Neustadt als Verwaltungsbehörde hat, wie alle anderen Kommunalbehörden, verschiedene Sachgebiete, Ämter und Verwaltungseinheiten. Diese sind historisch im Rathaus angesiedelt. Da die Verwaltung in den vergangenen Jahrzehnten mit Ihrer Stadt gewachsen ist, musste man einige Sachgebiete "auslagern". So findet man heute unter anderem das Bauamt und die Kämmerei im Bildhäuser Hof, nur unweit dem Rathaus entfernt. 

Nun suchen Sie einen Ansprechpartner und wissen nicht so recht welchen? Für allgemeine Anfragen an die Stadt Bad Neustadt, wenden Sie sich bitte an unser Hauptamt info(at)bad-neustadt.de. Hier wird ihnen direkt weiter geholfen oder, falls nötig, Ihr Anliegen in das passende Sachgebiet weiter geleitet.

 

B

Unser Stadtbauamt ist aufgeteilt in einen rechtlichen Bereich (Bauverwaltung) und einen technischen, planerischen Bereich (Bautechnik). Die Bautechnik teilt sich weiter auf in ein Hochbauamt und ein Tiefbauamt. Hierzu finden Sie weitere Details unter den entsprechenden Sachgebieten. 

Zuständigkeitsbereich des Bauamts:

  • Stadtplanung und Stadtentwicklung
  • Bauleitplanung
  • Altstadtsanierung
  • Hochbau
  • Gebäudesanierung und Gebäudeunterhalt
  • Straßenbau
  • Unterhalt von Grünflächen und Kinderspielplätzen
  • Verwaltung des Städtischen Bauhofes

 

Stadtbaumeister Herr Michael Wehner

Telefon 09771/9106-300
Fax 09771/9106-309
E-Mail bauamt(at)bad-neustadt.de
Standort: Bildhäuser Hof - Vordergebäude

Zuständigkeitsbereich der Bauverwaltung:

  • Bearbeitung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und Tekturplänen
  • Durchführung von Aufstellungs- und Änderungsverfahren bei Bebauungsplänen
  • Erhebung von Erschließungs- und Kanalherstellungsbeiträgen
  • Bearbeitung und Führen des Straßenbestandsverzeichnisses
  • Agenda 21
  • Kommunales Förderprogramm für Investitionen zur Wiederbelebung von Leerständen

Dokumente und Vordrucke:

Weitere Infos und Dokumente zum Kommunales Förderprogramm für Investitionen zur Wiederbelebung von Leerständen und den Antrag auf Kommunales Förderprogramm finden Sie hier.

Sachgebietsleiter Herr Horst Wels

Telefon 09771/9106-310
Fax 09771/9106-309
Mail bauverwaltung(at)bad-neustadt.de
Standort: Bildhäuser Hof - Vordergebäude

Zuständigkeitsbereich des städtischen Bauhofs: 

  • Verkehrsflächenunterhaltung der städtischen Straßen
  • Grünanlagen- und Landschaftspflege
  • Gebäudetechnik der städtischen Objekte

 

Bauhofleiter Herr Konrad Wehe

Telefon 09771/9106-600
Fax 09771/9106-601
E-Mail bauhof(at)bad-neustadt.de
Standort: Bauhof

Erster Bürgermeister Herr Michael Werner

 

Stellvertretung:
Zweiter Bürgermeister Nobert Klein
Dritter Bürgermeister Karl Breitenbücher

Telefon 09771/9106-101
Fax 09771/9106-109
E-Mail buergermeister(at)bad-neustadt.de
Standort: Rathaus

 

Sprechzeiten im Rathaus:

Grundsätzlich am ersten Samstag im Monat von 10:00 bis 12:00 Uhr. Aus terminlichen Gründen sind Änderungen jederzeit möglich - bitte genaue Daten in der örtlichen Presse oder der Rubrik Aktuelles beachten!

Termine sonst nach telefonischer Vereinbarung.

Zuständigkeitsbereich des Bürgerservices: 

  • Meldewesen (An-, Ab- und Ummeldungen)
  • Meldebescheinigungen (z. B. Bestätigung von Führerscheinanträgen)
  • Passwesen (Ausstellen von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässe und vorläufige Dokumente)
  • Rentenangelegenheiten (Beantragung von Renten/Kontenklärungen)
  • Fischereiwesen (Ausstellung von Fischereischeinen)
  • Wahlwesen & Volksbegehren
  • Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften
  • Führungszeugnisse & Gewerbezentralregisterauskünfte (Beantragung)
  • Schwerbehindertenangelegenheiten
  • Fundsachen
  • GEZ (Anträge zur Gebührenbefreiung)
  • NESSI-Karten (Verkauf)
  • Parkplatzwesen (Verkauf von Monatsparkscheinen)

Sachgebietsleiterin Frau Melanie Walter

Telefon 09771/9106-150
Fax 09771/9106-109
E-Mail melanie.walter(a)bad-neustadt.de
Standort: Rathaus

D

 

Ansprechpartner: Herr Sebastian Faulstich

Stabsstellenfachbereich 2

Telefon 09771/9106-108
Fax 09771/9106-109
E-Mail datenschutz(at)bad-neustadt.de
Standort: Rathaus

Infos zur Stiftung:

Aus Dankbarkeit für die ihm und seiner Ehefrau nach dem 2. Weltkrieg seitens der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale zuteil gewordene Unterstützung hat der verstorbene Verbandsdirektor i. R. Dr. Paul König der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale durch letztwillige Verfügung 25 v. H. seines Nachlassvermögens für eine zu errichtende Stiftung vermacht.

In Erfüllung dieser Auflage wurde im Jahr 1969 die „Dr. Paul-König-Stiftung zur Förderung des beruflichen Nachwuchses“ gegründet und hat als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts Rechtsfähigkeit erlangt.

 

Infos zum Stipendienantrag:

Zweck der Stiftung ist es, Unterstützungen in Form von Stipendien zur Berufsausbildung an bedürftige Nachwuchskräfte (i.d.R. Studenten*innen) zu gewähren, deren Familien-Wohnsitz im Gebiet Bad Neustadt a. d. Saale oder Salz liegt.

Die Stiftung fördert gemäß Satzung ausschließlich folgende Ausbildungsbereiche: Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe, Landwirtschaft und öffentliche Verwaltung.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich bis spätestens 31.03. eines Jahres. Dabei sind u. a. auch die eigenen finanziellen Verhältnisse sowie die der Familie anzugeben und entsprechend zu belegen.

Im Laufe des zweiten Quartals eines Jahres entscheidet dann das Stiftungskuratorium (Vertreter aus Schulen, Handel, Handwerk und Landwirtschaft) über die Vergabe bzw. die Höhe der Stipendien.

 

Herr Dominik Pfaff

Telefon (09771) 9106-220

Fax (09771) 9106-7220

E-Mail: stipendium(at)bad-neustadt.de

Standort: Bildhäuser Hof - Rückgebäude

Internet: www.bad-neustadt.de

               

 

E

Die Stadt Bad Neustadt a.d. Saale ist erste bayerischen Modellstadt für Elektromobilität.

Die Modellstadt ist auf ein breites Fundament gestellt und gliedert sich in drei Bereiche.

Das Projektmanagement der Stadt koordiniert die  staatlich geförderten Forschungs-, Bildungs- und Industrieprojekte rund um die Modellstadt. Weiterhin steht das Projektmanagement als Ratgeber und Informationsstelle für Firmen und Privatpersonen, rund um die E-Mobilität zur Verfügung.

Der Förderverein M-E-NES e.V. ist ein Zusammenschluss von Firmen und Privatpersonen, welcher das Ziel verfolgt die Elektromobilität ausgehend von Bad Neustadt a. d. Saale und der Region zu fördern und zu entwickeln.

Das Technologietransfer Zentrum der Fachhochschule Würzburg Schweinfurt betreibt Forschung und Entwicklung mit Begleitforschungen zu den Projekten der Modellstadt. Weitere  Aufgaben sind der Wissenstransfer zu kleinen und mittelständischen Unternehmen, Förderung von Gründungen und Kooperationen in der Hochschul- und Berufsausbildung.
 

Anschrift:
Goethestraße 17/19
97616 Bad Neustadt a.d.Saale

 

Frau Bianca Benkert

Telefon 09771/6220-36
Fax 09771/6220-25
E-Mail: bianca.benkert(at)m-e-nes.de

G

Gewerbeamt (siehe auch Ordnungsamt)
Telefon 09771/9106-140
Telefax 09771/9106-109
E-Mail ordnungsamt(at)bad-neustadt.de
Standort: Rathaus

H

Zuständigkeitsbereich des Hauptamtes: 

  • Leitung des Amtes 1
  • Organisation
  • Personalauswahl, personalrechtliche Grundsatzfragen
  • allgemeine Rechtsangelegenheiten
  • Sitzungsdienst/Protokollwesen
  • Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit mit Medien
  • Ehrungen
  • Betreuung der Städtepartnerschaften mit
    Falaise/Frankreich, Pershore/England, Bilovec/Tschechien,
    Oberhof/Thüringen, Oberpullendorf/Österreich, Cerro
    Maggiore/Italien
  • Verwaltung Karmelitenklosterkirche
  • Stadtmagazin
  • städtische Veranstaltungen

 

Geschäftsleiter Herr Maximilian Pfister

Telefon 09771/9106-103
Fax 09771/9106-109
E-Mail hauptamt(at)bad-neustadt.de
Standort: Rathaus

Der Bereich Hochbau betreut vor allem die Gebäude und Entwicklung der Stadt. Stadtplanung und Stadtentwicklung sowie Gebäudesanierung und Gebäudeunterhalt sind nur einzelne Punkte die von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verwaltet werden. 

Sachgebietsleiter Herr Maximilian Reich

Telefon 09771/9106-330
Fax 09771/9106-309
E-Mail: bauamt(at)bad-neustadt.de
Standort: Bildhäuser Hof - Vordergebäude

K

Zuständigkeitsbereich der Stadtkasse: 

Zu den Hauptaufgaben gehören:

  • Abwicklung des gesamten baren und unbaren Zahlungsverkehrs
  • Mahnwesen und Forderungsüberwachung (Ausnahme: Verkehrsüberwachung)
  • Zwangsvollstreckung im Innendienst

Hinweise:

  • Zwangsvollstreckung im Außendienst: Vollstreckungsaufträge für Gerichtsvollzieher*innen sind direkt an das zuständige Amtsgericht, Rathausgasse 4, 97616 Bad Neustadt zu richten.
  • SEPA-Lastschriftmandate (früher Einzugsermächtigungen) werden durch das jeweils zuständige Fachamt (z.B. Steueramt für Grundsteuer) selbst verwaltet.

Dienstgebäude Finanzverwaltung:

  • Außenstelle Bildhäuser Hof (Rückgebäude über VHS)
  • Adresse: Alte Pfarrgasse 3, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Stadtkasse im 2. Obergeschoss / Zimmer 312 (Aufzug vorhanden)
  • Kostenfreie Parkmöglichkeit (bitte Klingelsäule am Hoftor betätigen)

Datenschutzhinweise - Vollstreckung 

Sachgebietsleiter Herr Dominik Pfaff

Telefon 09771/9106-220
Fax 09771/9106-7220
E-Mail kasse(at)bad-neustadt.de
Standort: Bildhäuser Hof - Rückgebäude

Zuständigkeitsbereich der Kämmerei: 

  • Erstellen der Jahresrechnung (Ergebnis)
  • Erstellung Haushaltsplan
  • Antragstellung für Städtebauförderung
  • Buchung der Rechnungen und Zahlungseingänge

Hier finden Sie die Datenschutzhinweise für Zuschüsse. 

Stadtkämmerer Herr Andreas Schlagmüller

Telefon 09771/9106-200
Fax 09771/9106-209
E-Mail kaemmerei(at)bad-neustadt.de
Standort: Bildhäuser Hof - Rückgebäude

L

Zuständigkeitsbereich der Liegenschafts- und Vermögensverwaltung:

  • Grundstücksverwaltung von städtischen Grundstücken (Verkauf, Pacht etc.)
  • Vermietungen von städtischen Gebäuden und Wohnungen

 

Sachgebietsleiter Herr Rainer Warzecha

Telefon 09771/9106-230
Fax 09771/9106-209
E-Mail liegenschaften(at)bad-neustadt.de
Standort: Bildhäuser Hof - Rückgebäude

O

Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes: 

  • Gewerbemeldungen
  • Marktwesen
  • Erlass von Verkehrsanordnungen
  • Verkehrsregelungen
  • Feuerwehrwesen (z.B. Beschaffungen)
  • Bestattungswesen (Beerdigungen)
  • Friedhofsverwaltung
  • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten

 

Sachgebietsleiter Herr Oliver Seufert 

Telefon 09771/9106-140
Fax 09771/9106-109
E-Mail ordnungsamt(at)bad-neustadt.de
Standort: Rathaus

P

Zuständigkeitsbereich des Personalamtes: 

  • Bearbeitung von allen Personalangelegenheiten für Stadtwerke, Abwasserverband, Verwaltung Vill'sche Altenstiftung
  • Einstellungen, Kündigungen
  • Lohnabrechnungen
  • Zeiterfassung, Urlaub

 

Sachgebietsleiter Herr Lorenz Manger

Telefon 09771/9106-110
Fax 09771/9106-109
E-Mail personalamt(at)bad-neustadt.de
Standort: Rathaus

Q

Zuständigkeitsbereich des Quartiersmanagments

Ansprechpartnerin für die Generation 65+ und deren (pflegende) Angehörige
Ziel: ein selbstbestimmtes Leben in Bad Neustadt a. d. Saale bis ins hohe Alter führen zu können
Organisation von sozialen Aktivitäten & Unterstützung von ehrenamtlichem Engagement
Beratung und ggf. Weitervermittlung an spezialisierte Beratungsstellen
Aufbau noch fehlender Angebote und Netzwerke

Frau Carolin Endres

Telefon 09771/9106-107
Fax 09771/9106-109
E-Mail carolin.endres(at)bad-neustadt.de
Standort: Rathaus

S

Zuständigkeitsbereich des Schul-, Sport- und Kindergartenwesens: 

  • Betriebsleitung Triamare
  • Sachbearbeitung der städtischen Schulen
  • Verwaltung Städt. Kindergärten und Schülerhorte
  • Vergabe des Stadtsaales, Gemeindehaus Mühlbach, Altes Amtshaus
  • Ferienprogramm
  • Jugendarbeit, Betreuung Jugendzentrum

 

Sachgebietsleiter Herr Joachim Stöhr

Telefon 09771/9106-120
Fax 09771/9106-109
E-Mail sportamt(at)bad-neustadt.de
Standort: Rathaus

Zuständigkeitsbereich der Stabsstelle: 

  • Betreuung der unterschiedlichsten Projekte der Stadt (aktuelle Projekte können Sie unter > Unsere Stadt >Bad Neustadt > Projekte nachlesen) 
  • Ansprechpartner zum Thema Informationssicherheit und Datenschutz - datenschutz(at)bad-neustadt.de 
  • siehe Quartiersmanagment

Leiterin Frau Selina Büttner

Telefon 09771/9106-170
Fax 09771/9106-109
E-Mail projektmanagment(at)bad-neustadt.de
Standort: Rathaus

Zuständigkeitsbereich der Stadtbibliothek

  • Erstellen von Leseausweisen
  • Ausleihe von Medien
  • Pflege des Medienbestands
  • Fernleihe
  • Franken-onleihe
  • Kooperation mit Kindergarten und Schulen
  • Märchenstunde
  • Flohmarkt
  • Ausstellungen in den Bibliotheksräumen
  • Autorenlesungen

 

Sachgebietsleiterin Stadtbibliothek/Stadtarchiv
Frau Dipl. Bibl. Claudia Scheler
Telefon 09771/9106-161
Fax 09771/9106-309
E-Mail stadtbibliothek(at)bad-neustadt.de
Standort: Bildhäuser Hof - Vordergebäude

Zuständigkeitsbereich des Stadtarchives

  • Archivwesen
  • Forschungsbücherei

 

Stadtarchiv
Herr Thomas Künzl
Telefon 09771/9106-164
Fax 09771/9106-309
E-Mail stadtarchiv(at)bad-neustadt.de
Standort: Bildhäuser Hof - Vordergebäude

Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke - kaufmännischer Betrieb: 

  • Leitung und Verantwortung der Finanzbuchhaltung sowie der Jahresabschlussarbeiten der Stadtwerke in den Bereichen Strom, Wasser, NESSI und Triamare
  • Beschaffung und Vertrieb Strom-Sonderkunden sowie Kalkulation der Stromgebühren
  • Regulierungsmanagement Strom
  • Kalkulation Wasserpreise und Herstellungsbescheide Wasser
  • Ansprechpartner für Wirtschaftsprüfer, Gremien, Regulierungsbehörden und Banken
  • Betriebsführung NESSI-Stadtbuslinie (Verkehrsleiter)

Kaufmännischer Leiter Herr Christian Rutter (Prokurist)

Telefon 09771/6220-800
Fax 09771/6220-520
E-Mail rutter(at)stw-badnes.de
Standort: Stadtwerke

Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke - technischer Betrieb: 

  • Betriebsführung Triamare
  • Stromversorgung der Stadt mit einigen Stadtteilen
  • Stromversorgung der städtischen Gebäude
  • alle anfallenden elektrischen Maßnahmen (z.B. Kontrolle der Straßenlaternen, Legen von Leitungen)
  • Wasserversorgung

Geschäftsleiter Herr Ulrich Leber
Telefon 09771/6220-19
Fax 09771/6220-25
E-Mail info(at)stw-badnes.de
Standort: Stadtwerke

Zuständigkeitsbereiche des Standesamtes:

  • Eheschließungen 
  • Geburts-, Ehe- Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden
  • beglaubigte Registerabschriften
  • mehrsprachige Urkunden und
  • standesamtliche Bescheinigungen.
  • Geburtsurkunden
  • Vaterschaftsanerkennung.
  • Kirchenaustritte 

Datenschutzinformation

Ausführliche Informationen zu unserem Standesamt finden Sie hier. 

weitere Trauorte in Bischofsheim finden Sie hier. 

Sachgebietsleiterin Frau Gabriele Münch

Telefon 09771/9106-130
Fax 09771/9106-109
E-Mail standesamt(at)bad-neustadt.de
Standort: Rathaus

Zuständigkeitsbereiche des Steueramtes: 

- Hundesteuer
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
- Zuwendungen und Spenden
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Aufgabengebieten erhalten Sie in den nachfolgenden Reitern zum jeweiligen Thema.

 

Frau Müller 
Telefon 09771/9106-210

Frau Gundalach
Telefon 09771/9106-211

Fax 09771 9106-209
E-Mail steueramt(at)bad-neustadt.de
Standort: Bildhäuser Hof - Rückgebäude

Datenschutzhinweis:

Informationen zum Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bayerischen Datenschutzgesetz entnehmen Sie bitte den folgenden PDF-Dateien

1) Mit einer Kontaktaufnahme per E-Mail stimmen Sie einer Rückantwort in elektronischer Form zu. Bescheide und Nachrichten mit vertraulichen Informationen erhalten Sie weiterhin ausschließlich auf dem Postweg.


Mit der Hundesteuer wird das Halten von Hunden besteuert. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine direkte Gegenleistung, z. B. die Beseitigung von Hundekot, gegenübersteht. Die Einnahmen dienen zur Finanzierung aller kommunaler Aufgaben und fließen u. a. in schulische, soziale oder kulturelle Maßnahmen.

Neben dem Einnahmezweck verfolgt die Hundesteuer als kommunale Lenkungsabgabe den ordnungspolitischen Zweck, die Zahl der Hunde im Stadtgebiet zu begrenzen.


Grundlage für die Erhebung der Hundesteuer im Stadtgebiet ist die gültige Fassung der Hundesteuersatzung (HStS) der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale:

· Hundesteuersatzung Stadt Bad Neustadt a. d. Saale


Die Informationen zur Hundehaltung können Sie auch dem folgenden Merkblatt entnehmen:

· Informationsblatt zur Hundehaltung

Steuerpflichtig ist der Halter eines Hundes. Hundehalter/-in ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde gemeinsam, so sind Sie alle Halter des Hundes. Eine Hundehaltung liegt auch vor, wenn Sie einen Hund zur Pflege, Verwahrung oder auf Probe länger als zwei Monate zu sich nehmen.

Als Hundehalter/-in müssen Sie Ihren Hund innerhalb von 14 Tagen anmelden, wenn Sie

  •  ihn von einem anderen Halter, einem Züchter, einem Tierheim o. ä. übernommen haben oder
  •  mit ihrem Hund von einer anderen Gemeinde zugezogen sind.


Hundewelpen aus eigenem Wurf sind anzumelden, sobald sie vier Monate alt sind.


Für die Anmeldung werden folgende Angaben benötigt:

  • Tag der Aufnahme
  • Name des Hundes
  • Wurfdatum
  • Hunderasse und -farbe
  • Geschlecht des Hundes
  • Angaben zum Vorbesitzer

 

Die Anmeldung kann persönlich im Steueramt, im Bürgerservice oder schriftlich mittels nachfolgendem Anmeldeformular erfolgen:

alternativ können Sie das SEPA-Lastschriftmandat auch hier online ausfüllen und dann ausgedruckt, unterschrieben zurücksenden. 

Die Hundesteuer beträgt für

  • den ersten Hund 50,00 €
  • jeden weiteren Hund 80,00 €
  • Kampfhunde 600,00 € .

In Ausnahmefällen ist eine Steuerermäßigung (z. B. Jagdhund, §§ 7, 8 HStS) oder Steuerbefreiung (z. B. Rettungshund, § 2 HStS) möglich. Befreiungen oder Ermäßigungen werden nur auf Antrag gewährt. Auch Hunde, für die eine Befreiung möglich ist, müssen angemeldet werden und erhalten eine Steuermarke. Ein Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestand entbindet somit nicht von der Anmeldepflicht des Hundes.

Die Hundesteuer ist grundsätzlich am 01. März eines Kalenderjahres fällig.
Einen Abgabenbescheid erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung. Der Bescheid ist ein Dauerbescheid und gilt so lange, bis er geändert oder aufgehoben wird. Es ergeht keine jährliche Zahlungserinnerung!
Damit Sie die Termine nicht übersehen, empfehlen wir die Einrichtung eines Dauerauftrages bei Ihrem Kreditinstitut oder eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates.

Hier finden Sie die Bekanntachung zur Fälligkeit für das Jahr 2024

Hierfür senden Sie uns das nachfolgende PDF-Formular ausgefüllt und unterschrieben in der Originalausfertigung zu:
· SEPA-Lastschriftmandat

Alternativ kann das SEPA-Lastschriftmandat auch hier online ausgefüllt werden. 

Mit dem ersten Abgabenbescheid oder bei Ihrer persönlichen Anmeldung im Steueramt erhalten Sie eine Hundesteuermarke überreicht. Ihr Hund muss außerhalb des Privatgrundstückes stets die Hundesteuermarke tragen (Ausnahme: Jagdhunde während der Jagd, § 13 Abs. 3 HStS). Bei einer Kontrolle dient sie als Nachweis, dass der Hund angemeldet ist.

Sie bleibt Eigentum der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale und ist bei der Abmeldung des Hundes wieder zurückzugeben.

Ist Ihnen die Steuermarke abhandengekommen oder ist diese durch den alltäglichen Gebrauch unbrauchbar geworden, händigen wir Ihnen Sie auf Antrag kostenfrei eine neue Steuermarke aus:
Antrag neue Hundesteuermarke

Der Hund ist schriftlich beim Steueramt abzumelden, wenn

  • er verendet ist oder eingeschläfert wurde,
  • Sie in eine andere Gemeinde verzogen sind,
  • er an einen neuen Besitzer abgegeben wurde oder
  • sonst abhandengekommen ist.

Auch Adressänderungen des Hundehalters innerhalb des Stadtgebietes sind dem Steueramt mitzuteilen.


Bei einer Abmeldung werden folgende Angaben benötigt:

  • bei Besitzerwechsel: Name und Anschrift des neuen Halters,
  • bei Tod des Hundes: Bescheinigung vom Tierarzt
  • bei Umzug: neue Adresse
  • und die Hundesteuermarke!

Die Abmeldung kann persönlich im Steueramt, im Bürgerservice oder schriftlich mittels nachfolgendem Abmeldeformular erfolgen:
· Abmeldeformular zur Hundesteuer

Alternativ können Sie auch hier online das Dokument ausfüllen und es ausgedruckt, unterschrieben zurücksenden. 

Zur Überprüfung der Hundehaltung, der Anmeldung und zur allgemeinen Aufnahme des Hundebestandes können durch Bedienstete der Stadtverwaltung oder Beauftragte jederzeit Kontrollen durchgeführt und Auskünfte eingeholt werden.

Sie verstoßen z. B. gegen die Hundesteuersatzung, wenn Sie

  • Ihren Hund nicht an- oder abmelden,
  • mit Ihrem Hund ohne Hundesteuermarke spazieren gehen oder
  • die Steuermarke bei Kontrollen durch Bedienstete oder Beauftragte der Stadt nicht vorzeigen.

Ein Verstoß gegen die Anmeldepflicht stellt eine Steuerhinterziehung dar und wird mit Bußgeld geahndet. Die weiteren Verstöße können je nach Tatbestand mit Verwarnung oder Bußgeld belegt werden (§ 15 HStS, Zuwiderhandlungen).

Gewerbesteuer

 

Hier finden Sie

Informationen zu gewerbesteuerlichen Erleichterungen infolge der Corona-Epidemie bei der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale

 

Die Gewerbesteuer stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen unserer Stadt dar. Der Besteuerung unterliegen gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts, die in der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale eine Betriebsstätte unterhalten. Ausgenommen sind Tätigkeiten der Land- und Forstwirtschaft sowie die sogenannten freien Berufe, z. B. Ärzte oder Rechtsanwälte.

Das Verfahren zur Berechnung der Gewerbesteuer ist in zwei Verfahrensabschnitte gegliedert:

 

1. Finanzamt:

  • ermittelt den Gewerbeertrag, setzt den Steuermessbetrag und den Besteuuerungszeitraum mittels Gewerbesteuermessbescheid fest

2. Stadtverwaltung/Steueramt:

  • berechnet die Gewerbesteuer auf Grundlage des Gewerbesteuermessbescheides
  • verschickt die Gewerbesteuerbescheide

 

Als Kommune sind wir an die Grundlagenbescheide des Bezirksfinanzamtes, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sitz der Geschäftsleitung befindet, gebunden. Einsprüche gegen die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages sind daher an das zuständige Finanzamt zur richten.

 

Berechnung der Gewerbesteuer:

Gewerbesteuermessbetrag bzw. Zerlegungsanteil (lt. Bescheid vom Bezirksfinanzamt) x Hebesatz der Stadt (380 %) = Gewerbesteuerbetrag vermindert um geleistete Vorauszahlungen

Der Hebesatz wird vom Stadtrat in der Haushaltssatzung festgelegt und wurde zuletzt im Jahr 2011 auf 380 Prozent angepasst.

 

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen:

Für die Gewerbesteuer sind Vorauszahlungstermine zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November gesetzlich vorgegeben.

Hinweis zu den Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: Die Vorauszahlungen werden grundsätzlich an die letzte Steuerfestsetzung angepasst. Da es in der Praxis jährlich zu schwankenden Betriebsergebnissen kommen kann, können die so festzusetzenden Gewerbesteuerbeträge zu erhöhten Belastungen im aktuellen Jahr oder in den Folgejahren führen. Dies kann vermieden werden, indem bereits bei der Steuererklärung ein abweichender Gewerbeertrag für Vorauszahlungszwecke angegeben wird, der sich nach der aktuellen Buchführung voraussichtlich ergeben wird. Zudem kann bei neuen Erkenntnissen jederzeit ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen gestellt werden, um hohe Nachzahlungen oder Erstattungen zu vermeiden.

 

Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren:

Wird eine Abbuchung Ihrer Gewerbesteuerbeträge gewünscht, so senden Sie uns das nachfolgende SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben in der Originalausfertigung zu.

 

Zustellvollmacht für Gewerbesteuerbescheide:

Zur Zustellung der Gewerbesteuerbescheide an Ihren steuerlichen Berater oder an eine abweichende Firmenanschrift verwenden Sie den nachfolgenden Vordruck:

 

Grundsteuer

Für Gebäude und Grundstücke wird Grundsteuer erhoben. Die Grundsteuer unterteilt sich in Grundsteuer A -Betriebe der Land- und Forstwirtschaft- und die Grundsteuer B -alle sonstigen Grundstücke-. Das Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer ist in zwei Verfahrensabschnitte gegliedert:

 

1. Finanzamt:

  • setzt die Bewertungsgrundlagen im Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid fest
  • bestimmt die Steuerschuldnerin bzw. den Steuerschuldner
  • legt den Zeitpunkt fest, ab wann das Objekt zu besteuern ist.

 

2. Stadtverwaltung/Steueramt:

  • berechnet die Grundsteuer auf Grundlage des Grundsteuermessbescheides
  • verschickt die Grundsteuerbescheide

 

Berechnung:


Grundsteuer -A- für land- und forstwirtschaftliche Flächen:

Grundsteuermessbetrag (Finanzamt) x Hebesatz der Gemeinde (330 %) = jährlicher Grundsteuerbetrag

 

Grundsteuer -B- für alle sonstigen Grundstücke:

Grundsteuermessbetrag (Finanzamt) x Hebesatz der Gemeinde (350 %) = jährlicher Grundsteuerbetrag

 

Die Hebesätze werden vom Stadtrat in der Haushaltssatzung festgelegt. Der Hebesatz für die Grundsteuer -B- ist zuletzt im Jahr 1993 angepasst worden. Bei der Grundsteuer -A- wurde nach 35 Jahren zum 01.01.2016 eine Anpassung vorgenommen.

 

Fälligkeit:

Die Grundsteuer wird jährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel Ihres Jahresbeitrages fällig.

Zum 01.01.2002 wurden die vier Grundsteuerfälligkeiten aus Effizienz- und Arbeitsvereinfachungsgründungen zu einem Jahresbetrag, fällig am 01. Juli umgestellt. Eine Änderung auf die vierteljährliche Fälligkeit ist jederzeit möglich. Ein Anruf genügt.

 

Eigentumswechsel:

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer und wird nach den Verhältnissen zum 01. Januar eines Kalenderjahres festgesetzt. Eine während des Jahres eingetretene Änderung in den Eigentumsverhältnissen, z. B. durch den Verkauf eines Grundstückes, kann erst ab dem Folgejahr berücksichtigt werden. Der bisherige Eigentümer bleibt somit für das ganze Jahr grundsteuerpflichtig.

Ein anteiliger privatrechtlicher Ausgleich im Rahmen einer getroffenen notariellen Vereinbarung (Übergang Nutzen und Lasten) zwischen den bisherigen und den neuen Eigentümern bleibt Ihnen vorbehalten.

Nach der Fortschreibung durch das zuständige Finanzamt erhält der bisherige Eigentümer, in der Regel im Januar des Folgejahres, einen sogenannten Aufhebungsbescheid mit 0,00 € und der neue Eigentümer einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer.

 

Geltungsdauer des Grundsteuerbescheides:

Der zugestellte Abgaben-Bescheid gilt solange, bis sich Änderungen ergeben, die sich auf die Festsetzung der Steuer auswirken. Für Folgejahre, in denen die Grundsteuer in der gleichen Höhe wie im Vorjahr zu entrichten sind, werden die ergangenen Grundsteuerbescheide durch öffentliche Bekanntmachung auch für das aktuelle Kalenderjahr wirksam festgesetzt. Es ergeht keine jährliche Zahlungserinnerung!

Damit Sie die Termine nicht übersehen, empfehlen wir Ihnen die Einrichtung eines Dauerauftrages bei Ihrem Kreditinstitut oder eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Hierfür senden Sie uns das nachfolgende PDF-Formular ausgefüllt und unterschrieben in der Originalausfertigung zu:

 

Zustellvollmacht für Grundsteuerbescheide:

Zur Zustellung der Grundsteuerbescheide an Ihren steuerlichen Berater oder eine Immobilienverwaltung verwenden Sie den nachfolgenden Vordruck:

 

Einsprüche gegen die Höhe der Grundsteuerfestsetzung:

Da die Gemeinden an die Feststellung der Finanzämter gebunden sind, können Einsprüche betreffend den Grundsteuermessbetrag nur gegenüber dem zuständigen Finanzamt

 

Finanzamt Bad Neustadt a. d. Saale
-Bewertungsstelle-
Meininger Straße 39
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 9104 561
Telefax: 09771 9104 444 

 

geltend gemacht werden.

Zuwendungen an die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale und städtische Organisationen

 

Mit einer Zuwendung bzw. Spende machen Sie deutlich, dass ihnen das Gemeinwohl besonders am Herzen liegt und helfen der Stadt gezielt gemeinnützige Zwecke mit Geld- und Sachleistungen zu unterstützen und zu fördern.

 

Abgrenzung zwischen Spende und Sponsoring:

Sponsoring ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit eines Unternehmens. Beim Sponsoring werden unterstützte Projekte medienwirksam in der Öffentlichkeit präsentiert. Mit einer Spende hingegen verfolgen Sie keine eigenen wirtschaftlichen Interessen. Sie erhalten keinen direkten Gegenwert und es spielt in erster Linie keine Rolle, ob ihre Unterstützung öffentlichkeitswirksam bekannt wird. Das Prinzip von Leistung und Gegenleistung grenzt Sponsoring vom Spendenwesen ab.

 

Wo sind Spenden besonders sinnvoll?

Sie haben viele Möglichkeiten, Organisationseinheiten der Stadt mit Spenden für steuerbegünstigte Zwecke, z. B. gemeinnützige Geld- und Sachzuwendungen zur Ausstattung von

  • städtischen Kindergärten, Schülerhorte, Schulen und Bibliothek (Erziehung und Bildung)
  • Kinderspielplätze und Jugendzentrum (Jugendhilfe)
  • städtischen Feuerwehren (Feuer-, Unfall- und Katastrophenschutz)
  • Straßen und Plätze mit Bäumen und Sitzbänken (Landschaftspflege)
  • Bildstöcke und Karmelitenklosterkirche (Denkmalschutz und -pflege),

zu unterstützen und fördern. Auch eine Unterstützung von hilfsbedürftigen Bürgern und Bürgerinnen im Stadtgebiet ist möglich. Gemeinnützige Spenden sind steuerlich absetzbar.

 

Der Weg Ihrer Spende bei der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale:

Eingehende Spenden werden vom Stadtrat in nicht-öffentlichen Sitzungen beschlussmäßig behandelt. Nach der formalen Annahme durch den Stadtrat erfolgt die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung im Sinne des § 10d EStG, sofern ein steuerbegünstigter Zweck nach §§ 51 ff. AO vorliegt und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.

In regelmäßigen Abständen wird über den Umfang der angenommenen Zuwendungen im Stadtmagazin berichtet. Nach einer Einwilligung des Spenders erfolgt eine namentliche Veröffentlichung der Geld- oder Sachspende mit den dazugehörigen Daten. Hierzu kontaktieren wir Sie im Rahmen der Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung.

 

Datenschutzhinweis:

Informationen zum Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bayerischen Datenschutzgesetz entnehmen Sie bitte folgender PDF-Datei

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird oft auch als eine Bescheinigung in Steuersachen bezeichnet. Sie gibt Auskunft über das Steuer- bzw. Zahlungsverhalten zu einer Person oder eines Unternehmens bei der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale. Bei einigen Genehmigungsverfahren (z. B. Taxikonzessionen) oder öffentlichen Ausschreibungen werden steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen als Anlage eingefordert.

Für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung genügt ein formloser Antrag per Post, E-Mail an steueramt(at)bad-neustadt.de oder telefonisch unter 09771 9106-210.

 

T

Das Tiefbauamt beschäftigt sich, wie der Name schon sagt, mit Maßnahmen die "in der Tiefe" passieren. Straßenbau, und -unterhalt, Planung neuer Versorgungsnetze aber auch die Instandhaltung und -setzung von Brücken und Tragwerken und nicht zu vergessen den Unterhalt unserer Spielplätze.

Sachgebietsleiter Herr Martin Benkert 

Telefon 09771/9106-350
Fax 09771/9106-309
E-Mail bauamt(at)bad-neustadt.de
Standort: Bildhäuser Hof - Vordergebäude

V

Zuständigkeitsbereich des Verkehrsüberwachungsdienstes: 

  • Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Kontrolle der Parkzeiten

 

Kontakt: 

Telefon 09771/9106-145
Fax 09771/9106-109

Öffnungszeiten:
Dienstag: 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 10.00 Uhr

E-Mail vued(at)bad-neustadt.de
Standort: Zollberg

Zuständigkeitsbereich der Volkshochschule und des Kulturamtes:

  • Kursangebot der VHS
  • Buchung und Abrechnung der Kurse, Kontaktpflege mit den Kursleitern
  • Kulturprogramm und -kalender
  • Kleinkunstbühne

Sachgebietsleiter Herr Dr. Kai Uwe Tapken
Telefon 09771/9106-400
Fax 09771/2223
E-Mail post(at)vhs-nes.de
Standort: Bildhäuser Hof - Rückgebäude

Ansprechpartner

Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
Rathausgasse 2
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Telefon: 09771/9106-0
Telefax: 09771/9106-109

E-Mail: info(at)bad-neustadt.de