Ausweise & Dokumente

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden und die dafür erforderlichen Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen sie persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung“.

 

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.

Den Fischereischein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins“.

Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen können.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Führungszeugnis online".

Die Geburt des Kindes muss vom Standesamt beurkundet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist.

Schriftliche Anzeige bei Geburt in einer Klinik

Bei Geburt eines Kindes in einem Krankenhaus oder sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird ist der Träger (meist die Verwaltung) der Einrichtung zur Anzeige der Geburt verpflichtet.

Mündliche Anzeige

Ist keine schriftliche Anzeige möglich, muss die Geburt des Kindes beim Standesamt mündlich angezeigt werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn es sich um eine Hausgeburt handelt.

Beachten Sie welche Unterlagen zur Anzeige der Geburt erforderlich sind.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Anzeige einer Geburt“.

Mit diesem Online-Service können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.

Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Für die einfache Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 5,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.

Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die einfache Meldebescheinigung postalisch.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Einfache Meldebescheinigung".

Wenn Sie eine Person suchen, können Sie bei der Meldebehörde, in deren Bereich die von Ihnen gesuchte Person Ihrer Kenntnis nach gewohnt hat, eine einfache Melderegisterauskunft beantragen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Einfache Melderegisterauskunft“.

Mit diesem Online-Service können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen.

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

zusätzlich auf Antrag wählbar

  • Frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
  • Geschlecht
  • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • Geschlecht
  • Frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum
  • Ehegatten oder Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • Gesetzlicher Vertreter
  • Personaldokumente
  • Lebensnachweis

Für die erweiterte Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 5,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.

Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die erweiterte Meldebescheinigung postalisch.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Erweiterte Meldebescheinigung".

Nach Beantragung eines Ausweises können Sie sich online informieren, ob der beantragte Personalausweis fertig ist bzw. über den aktuellen Bearbeitungsstand.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Statusabfrage hoheitlicher Dokumente“.

Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Registers eine Personenstandsurkunde ausstellen lassen. Über den Online-Dienst können Sie folgende Urkunden/Bescheinigungen beantragen:

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen“.

Der Tod eines Menschen muss vom Standesamt beurkundet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist. Daher muss ein solcher Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden.

Schriftliche Anzeige bei Sterbefällen in einer Klinik oder in einem Altenheim

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen, ist der Träger (meist die Verwaltung) der Einrichtung zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.

Mündliche Anzeige

Ist keine schriftliche Anzeige möglich, muss der Tod des Menschen beim Standesamt mündlich angezeigt werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn sich der Sterbefall nicht in einer Einrichtung (Klinik, Altenheim, usw.) ereignet hat.

Ist mit der Anzeige ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, so kann die Anzeige auch schriftlich erfolgen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Beantragung einer Bescheinigung über die Anzeige eines Sterbefalls".

Bei Abhandenkommen Ihres Pass-/Ausweisdokumentes sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises“.