Gesellschaft & Politik

Sie können Ihre Rechte auf Informationszugang (z. B. nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz, Art. 3 Bayerisches Umweltinformationsgesetz oder § 2 Verbraucherinformationsgesetz) bei öffentlichen Stellen online geltend machen. Auskunftsbegehren, die sich auf Ihre persönlichen Daten beziehen (vgl. Art. 15 DSGVO), können hier nicht gestellt werden. Hierzu verwenden Sie bitte den Antrag „Datenschutz; Rechte der betroffenen Personen nach Art. 12 ff. DSGVO“.

Für die Bearbeitung können Kosten anfallen. Die Höhe der Kosten ist einzelfallabhängig und bestimmt sich nach Maßgabe des Kostengesetzes. Sie werden über etwaige Kosten und deren Höhe im Laufe des Verfahrens von der Behörde informiert.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Anfrage auf Grundlage von Informationsrechten“.

Wenn Sie einen Schaden, Mangel oder Defekt im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.

Bitte beschreiben Sie den Schaden und den Ort so genau wie möglich.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Anregungen und Mängelmeldung“.

Sie können hier online Fragen oder Beschwerden an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Behörde richten. Anonyme Beschwerden bitten wir auf anderem Wege, z. B. postalisch, einzureichen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Beschwerde an den behördlichen Datenschutzbeauftragten“.

Sie können hier online einen Antrag bzgl. Ihrer Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO stellen und können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO“.

Grundsätzlich wählen Sie in dem Wahllokal, bei dem Sie im Wählerverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen sind. Wenn Sie per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal Ihres Wahlkreises (bei den Kommunalwahlen und Bundestagswahlen), Stimmkreises (bei Landtags- und Bezirkswahlen) bzw. Landkreises/kreisfreien Stadt (bei Europawahlen) abstimmen möchten, müssen Sie bei Ihrer Gemeinde einen Wahlschein beantragen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines“.

Der Bürgerantrag ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger einer Gemeinde das zuständige Gemeindeorgan (Gemeinderat, Ausschuss, erster Bürgermeister) oder Bürger eines Landkreises das zuständige Kreisorgan verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Bürgerantrag“.

Während der Bürgersprechstunde können Bürgerinnen und Bürger direkt mit dem Bürgermeister Gespräch kommen und ihr Anliegen, ihre Fragen, Anregungen und Kritik vortragen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Anmeldung zur Bürgersprechstunde“.

Sie können mit der Behörde sicher elektronisch kommunizieren und z. B. Anfragen, Anträge und Unterlagen online einreichen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Sicheres Kontaktformular“.

Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre es nicht möglich, Wahlen und Abstimmungen durchzuführen. Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, ist daher für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine ehrenvolle Aufgabe.

Wer Interesse an der Ausübung des Wahlehrenamts hat, wendet sich bitte rechtzeitig vor einer Wahl oder Abstimmung an seine Gemeinde.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer“.

Das Widerspruchsverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ermöglicht eine verwaltungsinterne Überprüfung der Ausgangsentscheidung.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Bescheid-Widerspruch“.