Sie können Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.
Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Gewerbeanzeige“.
Das Gewerberegister ist ein von der Stadtverwaltung geführtes Verzeichnis über die in der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.
Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Auskunft aus Gewerberegister der Gemeinde“.
Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.
Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer kleinen Lotterie/Ausspielung/Tombola“.
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Antrag Aufstellung Spielgeräte“.