In besonders belasteten Teilen von Städten (z.B. häufig Innenstadtbereiche) können im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, Bewohnerparkbereiche eingerichtet und mittels Sonderparkberechtigungen Möglichkeiten zum Dauerparken speziell zugunsten der Bewohner des betroffenen Viertels geschaffen werden.
Sie können einen Antrag für die gebührenpflichtige Ausstellung eines Bewohnerparkausweises online stellen.
Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Bewohnerparken“.
Die Kommunen weisen insbesondere in den Innenstädten eine gewisse Anzahl von Parkplätzen für die Nutzung durch Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde aus.
Die Berechtigung zur Benutzung dieser besonders gekennzeichneten Stellflächen wird durch einen besonderen Parkausweis in hellblauer oder blauer Farbe nachgewiesen. Der Ausweis muss von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegen (z. B. auf dem Armaturenbrett).
Sie können einen Antrag auf Erteilung eines EU-einheitlichen Parkausweises für Behinderte (blauer Parkausweis) online stellen.
Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Parkausweis für Schwerbehinderte“.
Einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO) können Sie online stellen.
Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)“.
Eine Ausnahmegenehmigung zum Parken in Verbotszonen nach § 46 StVO (ruhender Verkehr) können Sie online beantragen.
Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Antrag einer Ausnahmegenehmigung zum Parken in Verbotszonen nach § 46 StVO (ruhender Verkehr)“.
Einen Antrag auf Einrichtung einer Parkplatzsperrung für einen Umzug in Halteverbotszonen können Sie online stellen.
Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Antrag auf Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung“.
Einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen i. S. § 45 StVO können Sie online stellen.
Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (§ 45 StVO)“.