Sicherheit & Ordnung

Eine Drehgenehmigung auf einem öffentlichen Verkehrsgrund können Sie online beantragen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Antrag auf Erteilung einer Drehgenehmigung auf öffentlichem Verkehrsgrund“.

Für Leistungen im Feuerwehrdienst können Arbeitgeber den fortgezahlten Lohn einschließlich der Sozialabgaben bei der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale beantragen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Antrag auf Erstattung von Leistungen beim Feuerwehrdienst“.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1 bis F4 dienen Vergnügungszwecken und werden allgemein als „Feuerwerk“ bezeichnet. In die Kategorie F2 fällt Kleinfeuerwerk, das sog. „Silvesterfeuerwerk“ (z. B. Knaller, Frösche, kleine Böller, Raketen, und Vulkane, auch Batteriefeuerwerk).

Personen, die nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und als Privatperson zu einem besonderen Anlass Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit (d.h. in dem Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember) abbrennen wollen, benötigen hierfür eine Genehmigung.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Antrag auf Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen und den Erwerb von Feuerwerk der Klasse II“.

Nach § 2 Abs. 2 Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung - PflAbfV) können strohige Abfälle aus der Landwirtschaft verbrannt werden, wenn ihre Einarbeitung nicht möglich ist oder wenn sie im Boden nicht genügend verrotten können und dieser dadurch nachteilig verändert würde. Das Verbrennen ist rechtzeitig, mindestens jedoch sieben Tage vor der beabsichtigten Verbrennung, bei der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale anzuzeigen, die unverzüglich die Kreisverwaltungsbehörde verständigt.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Anzeige zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen“.