Wohnen/Umzug

Diese Meldebescheinigung ist für Rentenversicherungsangelegenheiten gebührenfrei und wird für Personen ausgestellt, die im Zuständigkeitsbereich derzeit gemeldet, verzogen oder verstorben sind.

Für die gebührenfreie Ausstellung ist ein Nachweis erforderlich (z. B. Schreiben des Rentenversicherungsträgers). Den Nachweis können Sie im Online-Antrag hochladen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Meldebescheinigung zur Vorlage bei einem Rentenversicherungsträger".

 

Sie können online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.

Eine Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von sieben Tagen an das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Abmeldung einer Nebenwohnung".

Sie können online eine Nebenwohnung in der Stadt voranmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in der Gemeinde haben und diese nicht aufgeben.

Die Anmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Voranmeldung Nebenwohnung".

 

Sie können online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden, wenn Sie bereits mit einer Nebenwohnung in der Stadt wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.

Ein Statuswechsel der Wohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen für die gleichen Wohnungen gemeldet sind, die in den Statuswechsel einbezogen werden.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Statuswechsel einer Wohnung".

 

Mit einer Übermittlungssperre können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmten Institutionen ausschließen. Das Einrichten ist kostenfrei.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Übermittlungssperre".

Wenn Sie innerhalb von Bad Neustadt a. d. Saale umgezogen sind, können Sie hier Ihren Umzug online voranmelden. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und die Anschrift auf dem Personalausweis ändern lassen. Deshalb ist es notwendig den Bürgerservice noch mal persönlich aufzusuchen.

Ein Umzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Voranmeldung eines Umzuges".

 

Sie sind gerade umgezogen und müssen Ihre neue Haupt- oder alleinige Wohnung noch anmelden? Sparen Sie sich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands den Behördengang. Melden Sie sich stattdessen ganz einfach, schnell und bequem aus Ihrem neuen Zuhause an.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Wohnsitz anmelden".

Hier können Wohnungsgeber die Bestätigung nach § 19 Abs. 1 Bundesmeldegesetz elektronisch abgeben:

Auszug aus § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 Bundesmeldegesetz

Mitwirkung des Wohnungsgebers

(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen.

Hier gelangen Sie zur "Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz".

 

Wenn Sie nach Bad Neustadt a. d. Saale zuziehen, können Sie Ihren Zuzug online voranmelden. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und die Anschrift auf dem Personalausweis/Reisepass ändern lassen. Deshalb ist es notwendig den Bürgerservice noch mal persönlich aufzusuchen.

Ein Zuzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Voranmeldung eines Zuzuges".