Wohnen & Umzug

Mit diesem Online-Service können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.

Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Für die einfache Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 5,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.

Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die einfache Meldebescheinigung postalisch.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Einfache Meldebescheinigung".

Mit diesem Online-Service können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen.

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

zusätzlich auf Antrag wählbar

  • Frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
  • Geschlecht
  • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • Geschlecht
  • Frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum
  • Ehegatten oder Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • Gesetzlicher Vertreter
  • Personaldokumente
  • Lebensnachweis

Für die erweiterte Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 5,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.

Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die erweiterte Meldebescheinigung postalisch.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Erweiterte Meldebescheinigung".

Diese Meldebescheinigung ist für Rentenversicherungsangelegenheiten gebührenfrei und wird für Personen ausgestellt, die im Zuständigkeitsbereich derzeit gemeldet, verzogen oder verstorben sind.

Für die gebührenfreie Ausstellung ist ein Nachweis erforderlich (z. B. Schreiben des Rentenversicherungsträgers). Den Nachweis können Sie im Online-Antrag hochladen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Meldebescheinigung zur Vorlage bei einem Rentenversicherungsträger".

 

Wenn Sie eine Person suchen, können Sie bei der Meldebehörde, in deren Bereich die von Ihnen gesuchte Person Ihrer Kenntnis nach gewohnt hat, eine einfache Melderegisterauskunft beantragen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst „Einfache Melderegisterauskunft“.

Sie können online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.

Eine Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von sieben Tagen an das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Abmeldung einer Nebenwohnung".

Mit einer Übermittlungssperre können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmten Institutionen ausschließen. Das Einrichten ist kostenfrei.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Übermittlungssperre".

Sie sind gerade umgezogen und müssen Ihre neue Haupt- oder alleinige Wohnung noch anmelden? Sparen Sie sich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands den Behördengang. Melden Sie sich stattdessen ganz einfach, schnell und bequem aus Ihrem neuen Zuhause an.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Wohnsitz anmelden".

Hier können Wohnungsgeber die Bestätigung nach § 19 Abs. 1 Bundesmeldegesetz elektronisch abgeben:

Auszug aus § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 Bundesmeldegesetz

Mitwirkung des Wohnungsgebers

(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen.

Hier gelangen Sie zur "Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz".