Politik & Recht

Sie können Ihre Rechte auf Informationszugang (z. B. nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz, Art. 3 Bayerisches Umweltinformationsgesetz oder § 2 Verbraucherinformationsgesetz) bei öffentlichen Stellen online geltend machen. Auskunftsbegehren, die sich auf Ihre persönlichen Daten beziehen (vgl. Art. 15 DSGVO), können hier nicht gestellt werden. Hierzu verwenden Sie bitte den Antrag „Datenschutz; Rechte der betroffenen Personen nach Art. 12 ff. DSGVO“.

Für die Bearbeitung können Kosten anfallen. Die Höhe der Kosten ist einzelfallabhängig und bestimmt sich nach Maßgabe des Kostengesetzes. Sie werden über etwaige Kosten und deren Höhe im Laufe des Verfahrens von der Behörde informiert.
Sie erhalten im Anschluss ein ausgefülltes Dokument im PDF-Format für Ihre Unterlagen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Anfrage auf Grundlage von Informationsrechten"

Hier können Sie eine Drehgenehmigung auf einem öffentlichen Verkehrsgrund beantragen.

 

Sie können hier online einen Antrag bzgl. Ihrer Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO stellen und können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst.

Wenn Sie uns bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen unterstützen möchten, können Sie über den Online-Dienst "Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer/in" informieren. 

Hier können Sie online gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen. 

Sie können hier online Fragen oder Beschwerden an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Behörde richten. Anonyme Beschwerden bitten wir auf anderem Wege, z. B. postalisch, einzureichen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Beschwerde an den behördlichen Datenschutzbeauftragten"

Die Gemeindebürger können nach Art. 18b GO beantragen, dass das zuständige Gemeindeorgan eine gemeindliche Angelegenheit behandelt (Bürgerantrag).

Hier können Sie den Online-Dienst "Bürgerantrag" nutzen. 

Sie können mit der Behörde sicher elektronisch kommunizieren und z. B. Anfragen, Anträge und Unterlagen online einreichen.

Hier können Sie Briefwahlunterlagen für anstehende Wahlen, Abstimmungen und Eintragungen beantragen.