Wohnen

Mit diesem Online-Service können Sie vorab ihren Wohnsitz aus Deutschland abmelden.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung ins Ausland im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller abzumeldenden Familienmitglieder mit.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Abmeldung ins Ausland"

Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.

Eine Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung einer Nebenwohnung im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von sieben Tagen an das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Abmeldung einer Nebenwohnung"

Mit diesem Online-Service können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.

Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

  1. Familienname
  2. Vornamen
  3. Doktorgrad
  4. Geburtsdatum
  5. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Für die einfache Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 5,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.

Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die einfache Meldebescheinigung postalisch.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Einfache Meldebescheinigung"

Mit diesem Online-Service können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen.

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

zusätzlich auf Antrag wählbar

  • Frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
  • Geschlecht
  • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • Geschlecht
  • Frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum
  • Ehegatten oder Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • Gesetzlicher Vertreter
  • Personaldokumente
  • Lebensnachweis

Für die erweiterte Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 5,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.

Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die erweiterte Meldebescheinigung postalisch.

Hier gelangen Sie zum Online­-Dienst "Erweiterte Meldebescheinigung"

Diese Meldebescheinigung ist für Rentenversicherungsangelegenheiten gebührenfrei und wird für Personen ausgestellt, die im Zuständigkeitsbereich derzeit gemeldet, verzogen oder verstorben sind.

Für die gebührenfreie Ausstellung ist ein Nachweis erforderlich (z. B. Schreiben des Rentenversicherungsträgers). Den Nachweis können Sie im Online-Antrag hochladen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Meldebescheinigung zur Vorlage bei einem Rentenversicherungsträger"

Mit einer Übermittlungssperre können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmten Institutionen ausschließen. Das Einrichten ist kostenfrei.

  • Sie informieren sich über den Datenschutz.
  • Sie geben Ihre Daten ein.
  • Sie kontrollieren Ihre Daten.
  • Sie drucken den Vorgang für Ihre Unterlagen aus.
  • Ihre Daten werden übersandt.
  • Die gewünschten Übermittlungssperren werden in das Melderegister eingetragen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Übermittlungssperre"

 

Sie können mit diesem Online-Dienst eine Vollmacht zur Wohnsitzänderung (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung) erteilen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Vollmacht zur Wohnsitzänderung"

Wenn Sie nach Bad Neustadt a. d. Saale zuziehen, können Sie Ihren Zuzug online voranmelden. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und die Anschrift auf dem Personalausweis/Reisepass ändern lassen. Deshalb ist es notwendig den Bürgerservice noch mal persönlich aufzusuchen.

Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise/Reisepässe aller zuziehender Familienmitglieder mit, damit diese geändert werden können. Seit dem 01.11.2015 ist es zusätzlich notwendig, eine Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters vorzulegen. Ohne diese kann der Zuzug nicht verarbeitet werden.

Ein Zuzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Voranmeldung eines Zuzuges"

Sie können hier online eine Nebenwohnung in der Stadt voranmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in der Gemeinde haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen.

Die Anmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Anmeldung einer Nebenwohnung im Bürgerservice erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu Ihren Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit.

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Voranmeldung Nebenwohnung"

Sie können hier online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden. wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Stadt wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.

Ein Statuswechsel der Wohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen für die gleichen Wohnungen gemeldet sind, die in den Statuswechsel einbezogen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Statuswechsels Ihrer Wohnung im Bürgerservice erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller beteiligten Familienmitglieder mit.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Statuswechsel einer Wohnung"

Wenn Sie innerhalb von Bad Neustadt a. d. Saale umgezogen sind, können Sie hier Ihren Umzug online voranmelden. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und die Anschrift auf dem Personalausweis ändern lassen. Deshalb ist es notwendig den Bürgerservice noch mal persönlich aufzusuchen.

Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller zuziehender Familienmitglieder mit, damit diese geändert werden können. Seit dem 01.11.2015 ist es zusätzlich notwendig, eine Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters vorzulegen. Ohne diese kann der Umzug nicht verarbeitet werden.

Ein Umzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Voranmeldung eines Umzuges"

Hier können Wohnungsgeber die Bestätigung nach § 19 Abs. 1 Bundesmeldegesetz elektronisch abgeben:

Auszug aus § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 Bundesmeldegesetz

Mitwirkung des Wohungsgebers
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst "Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz"

Hier können Sie ein Führungszeugnis online beantragen.