Bauturbo Bad Neustadt

Leitlinien „Bauturbo“ (Grundsatzbeschluss für die Ausübung des gemeindlichen Ermessens bei der Anwendung der §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b und 246e BauGB und die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB)

Um neuen Wohnraum schneller schaffen zu können, ist am 30. Oktober 2025 das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – der sogenannte „Bauturbo“ – in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen vereinfachte und schnellere Genehmigungsverfahren für Wohnbauvorhaben.

Wichtig ist dabei: Auch mit dem „Bauturbo“ müssen die Interessen von Nachbarinnen und Nachbarn sowie öffentliche Belange, beispielsweise der Natur-, Immissions- oder Denkmalschutz, weiterhin sorgfältig geprüft und berücksichtigt werden.

Der Stadtrat hat am 30. Juli 2026 beschlossen, wie die neuen gesetzlichen Möglichkeiten in der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale angewendet werden sollen. Der Beschluss schafft einen einheitlichen Rahmen für die Verwaltung und sorgt für Transparenz gegenüber Bauherrinnen und Bauherren sowie Planungsbüros. Er erleichtert eine zügige Bearbeitung von Anträgen, ersetzt jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung jedes einzelnen Bauvorhabens. Ein Anspruch auf eine Genehmigung entsteht durch den Beschluss daher nicht.

Den vollständigen Grundsatzbeschluss können Sie hier einsehen:

Ansprechpartner - Bauverwaltung

Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
Bauverwaltung
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