Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
Rathausgasse 2
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771/9106-0
Telefax: 09771/9106-109
E-Mail: info(at)bad-neustadt.de
Here you will find all offices with the respective contact persons.
For general inquiries to the city of Bad Neustadt, please contact our main office info(at)bad-neustadt.de.
We will help you directly or, if necessary, forward your request to the appropriate department.
Stadtbaumeister Herr Michael Wehner
Telefon 09771/9106-300
Fax 09771/9106-309
E-Mail bauamt(at)bad-neustadt.de
Standort: Bildhäuser Hof - Vordergebäude
Adresse: Alte Pfarrgasse 3
Town planning and urban development
Urban land use planning
Renovation of the old town
Building construction
Building refurbishment and maintenance
Road construction
Maintenance of green areas and children's playgrounds
Administration of the municipal building yard
Contact
Master builder Mr. Michael Wehner
Phone 09771/9106-300
Fax 09771/9106-309
e-mail: bauamt(at)bad-neustadt.de
Dokumente und Vordrucke:
Weitere Infos und Dokumente zum Kommunales Förderprogramm für Investitionen zur Wiederbelebung von Leerständen und den Antrag auf Kommunales Förderprogramm finden Sie hier.
Processing of preliminary building enquiries, applications, and structure plans
the legal side of procedures for drawing up and amending zoning plans
Calculation and, if necessary, reminder of development contributions
Editing the street directory
Agenda 21
Municipal support programme for the revitalisation of the Altort areas
Documents and forms:
Kommunales Förderprogramm zur Wiederbelebung der Altortbereiche, Infoblatt und Antrag auf Kommunales Förderprogramm
Contact
Head of department: Mr. Horst Wels
Phone: 09771 / 9106-310
Fax: 09771 / 9106-309
Mail: bauverwaltung(at)bad-neustadt.de
Contact:
Building yard manager Mr. Konrad Wehe
Phone 09771/9106-600
Am Dolzbach 3
Email: bauhof@bad-neustadt.de
Substitute:
Second Mayor Nobert Klein
Third mayor Karl Breitenbücher
Phone: 09771/ 9106-101
Fax: 09771/ 9106-109
e-mail: buergermeister(at)bad-neustadt.de
Office hours in the town hall:
Basically on the first Saturday of the month from 10.00 to 12.00 o'clock. For scheduling reasons, changes are possible at any time - please check the local press or the news section for exact dates!
Documents:
Declaration of consent for the issue of identity documents for minors
Pick up authorization for the new identity card
Contact:
Head of department Mrs Renate Hemmert
Phone 09771/9106-150
Fax 09771/9106-109
e-mail: renate.hemmert@bad-neustadt.de
Sachgebietsleiterin Frau Melanie Walter
Telefon 09771/9106-150
Fax 09771/9106-109
E-Mail melanie.walter(a)bad-neustadt.de
Standort: Rathaus
Adresse: Rathausgasse 2
Ansprechpartner: Herr Sebastian Faulstich
Stabsstellenfachbereich 2
Telefon 09771/9106-108
Fax 09771/9106-109
E-Mail datenschutz(at)bad-neustadt.de
Standort: Rathaus
Adresse: Rathausgasse 2
Dr. Paul-König-Stiftung
Dominik Pfaff
Phone 09771 / 9106-231
Fax 09771 / 9106-7231
E-Mail: stipendium(at)bad-neustadt.de
Award of scholarships of the Dr.-Paul-König-Stiftung
Adress:
Goethestraße 17/19
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Contact:
Mrs Bianca Benkert
Phone 09771/6220-36
Fax 09771/6220-25
E-Mail: bianca.benkert(at)m-e-nes.de
Dr. Paul-König-Stiftung
Dominik Pfaff
Phone 09771 / 9106-231
Fax 09771 / 9106-7231
E-Mail: stipendium(at)bad-neustadt.de
Award of scholarships of the Dr.-Paul-König-Stiftung
Contact:
Phone 09771/9106-103
Fax 09771/9106-109
E-mail hauptamt(at)bad-neustadt.de
Procurement and insurance
Tel. 9106-106, -107
EDP office
Tel. 9106-180, -181
Switchboard
Tel. 9106-0
Geschäftsleiter Herr Maximilian Pfister
Telefon 09771/9106-103
Fax 09771/9106-109
E-Mail hauptamt(at)bad-neustadt.de
Standort: Rathaus
Adresse: Rathausgasse 2
Town planning and urban development
Urban land use planning
Renovation of the old town
Building construction
Building refurbishment and maintenance
Road construction
Maintenance of green areas and children's playgrounds
Administration of the municipal building yard
Contact
Master builder Mr. Michael Wehner
Phone 09771/9106-300
Fax 09771/9106-309
e-mail: bauamt(at)bad-neustadt.de
Sachgebietsleitung Vojtěch Žilka
Telefon 09771/9106-330
Fax 09771/9106-309
E-Mail: bauamt(at)bad-neustadt.de
Standort: Bildhäuser Hof - Vordergebäude
Adresse: Alte Pfarrgasse 3
Contact:
Manager of the city treasury Mr. Dominik Pfaff
Phone 09771/9106-220
Fax 09771/9106-7220
e-mail: kasse(at)bad-neustadt.de
Sachgebietsleiter Herr Dominik Pfaff
Telefon 09771/9106-220
Fax 09771/9106-7220
E-Mail kasse(at)bad-neustadt.de
Standort: Bildhäuser Hof - Rückgebäude
Adresse: Alte Pfarrgasse 3
Contact:
City treasurer Mr Andreas Schlagmüller
Phone 09771/9106-200
Fax 09771/9106-209
E-mail: kaemmerei@bad-neustadt.de
Stadtkämmerer Herr Andreas Schlagmüller
Telefon 09771/9106-200
Fax 09771/9106-209
E-Mail kaemmerei(at)bad-neustadt.de
Standort: Bildhäuser Hof - Rückgebäude
Adresse: Alte Pfarrgasse 3
Contact:
Head of department Mr Wolfgang Mühlfeld
Phone 09771/9106-230
Fax 09771/9106-209
Sachgebietsleiter Herr Rainer Warzecha
Telefon 09771/9106-230
Fax 09771/9106-209
E-Mail liegenschaften(at)bad-neustadt.de
Standort: Bildhäuser Hof - Rückgebäude
Adresse: Alte Pfarrgasse 3
Contact:
Phone 09771/9106-140
Fax 09771/9106-109
e-mail: ordnungsamt(at)bad-neustadt.de
Sachgebietsleiter Herr Oliver Seufert
Telefon 09771/9106-140
Fax 09771/9106-109
E-Mail ordnungsamt(at)bad-neustadt.de
Standort: Rathaus
Adresse: Rathausgasse 2
Processing of all personnel matters for public utilities, sewage association, administration
Vill'sche Altenstiftung
Hiring, dismissals
Payroll accounting
Time recording, vacation
Contact:
Head of department Mr. Lorenz Manger
Phone 09771/9106-110
Fax 09771/9106-109
E-mail personalamt(at)bad-neustadt.de
Sachgebietsleiter Herr Lorenz Manger
Telefon 09771/9106-110
Fax 09771/9106-109
E-Mail personalamt(at)bad-neustadt.de
Standort: Rathaus
Adresse: Rathausgasse 2
Town planning and urban development
Urban land use planning
Renovation of the old town
Building construction
Building refurbishment and maintenance
Road construction
Maintenance of green areas and children's playgrounds
Administration of the municipal building yard
Contact
Master builder Mr. Michael Wehner
Phone 09771/9106-300
Fax 09771/9106-309
e-mail: bauamt(at)bad-neustadt.de
Frau Carolin Endres
Telefon 09771/9106-107
Fax 09771/9106-109
E-Mail carolin.endres(at)bad-neustadt.de
Standort: Rathaus
Adresse: Rathausgasse 2
Contact:
Head of department Mr. Joachim Stöhr
Phone 09771/9106-120
Fax 09771/9106-109
E-mail sportamt(at)bad-neustadt.de
Leiterin Frau Selina Büttner
Telefon 09771/9106-170
Fax 09771/9106-109
E-Mail projektmanagment(at)bad-neustadt.de
Standort: Rathaus
Adresse: Alte Pfarrgasse 3
Contact:
Project Assistance Anna-Luzia Racké
Phone: 09771/9106-171
Fax: 09771/9106-109
Contact:
Head of Department City Library Mrs. Claudia Scheler
Phone 09771/9106-160/161
Fax 09771/9106-309
Head of Department City Archive Mr Thomas Künzl
Phone 09771/9106-164
Fax 09771/9106-309
Contact:
Head of department Mr Christian Rutter
Phone 09771/6220-14
Fax 09771/6220-25
e-mail info(at)stw-badnes.de
Lageplan
Kaufmännischer Leiter Herr Christian Rutter (Prokurist)
Telefon 09771/6220-800
Fax 09771/6220-520
E-Mail rutter(at)stw-badnes.de
Standort: Stadtwerke
Adresse: Goethestraße 17/19
Contact:
Head of department Mr Ulrich Leber
Phone 09771/6220-19
Fax 09771/6220-25
e-mail info(at)stw-badnes.de
LAGEPLAN
Geschäftsleiter Herr Ulrich Leber
Telefon 09771/6220-19
Fax 09771/6220-25
E-Mail info(at)stw-badnes.de
Standort: Stadtwerke
Adresse: Goethestraße 17/19
Contact:
Head of department Mrs Gabriele Münch
Phone 09771/9106-130
Fax 09771/9106-109
e-mail standesamt(at)bad-neustadt.de
Data protection information
Sachgebietsleiterin Frau Annika Schmitt
Telefon 09771/9106-130
Fax 09771/9106-109
E-Mail standesamt(at)bad-neustadt.de
Standort: Rathaus
Adresse: Rathausgasse 2
Areas of responsibility of the tax office:
- Dog Tax
- Property Tax
- Trade tax
- Grants and donations
- Tax clearance certificates
Detailed information on the individual areas of responsibility can be found in the following tabs on the respective topic.
Contact persons:
Mrs. Müller, telephone: 09771 9106 211
Mrs Wehner, telephone: 09771 9106 210
Fax: 09771 9106 209
e-mail: steueramt(at)bad-neustadt.de
1)Office building:The tax office and the tax office are located in the rear building of the Bildhäuser Hof, Alte Pfarrgasse 3.
We are on the 2nd floor, room 304.
Data protection notice:
Information on data protection according to the basic data protection regulation and the Bavarian Data Protection Act can be found in the following PDF files
1) By contacting us by e-mail you agree to receive a reply in electronic form. You will continue to receive notifications and messages containing confidential information exclusively by post.
Mit der Hundesteuer wird das Halten von Hunden besteuert. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine direkte Gegenleistung, z. B. die Beseitigung von Hundekot, gegenübersteht. Die Einnahmen dienen zur Finanzierung aller kommunaler Aufgaben und fließen u. a. in schulische, soziale oder kulturelle Maßnahmen.
Neben dem Einnahmezweck verfolgt die Hundesteuer als kommunale Lenkungsabgabe den ordnungspolitischen Zweck, die Zahl der Hunde im Stadtgebiet zu begrenzen.
Grundlage für die Erhebung der Hundesteuer im Stadtgebiet ist die gültige Fassung der Hundesteuersatzung (HStS) der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale:
· Hundesteuersatzung Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
Die Informationen zur Hundehaltung können Sie auch dem folgenden Merkblatt entnehmen:
Steuerpflichtig ist der Halter eines Hundes. Hundehalter/-in ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde gemeinsam, so sind Sie alle Halter des Hundes. Eine Hundehaltung liegt auch vor, wenn Sie einen Hund zur Pflege, Verwahrung oder auf Probe länger als zwei Monate zu sich nehmen.
Als Hundehalter/-in müssen Sie Ihren Hund innerhalb von 14 Tagen anmelden, wenn Sie
Hundewelpen aus eigenem Wurf sind anzumelden, sobald sie vier Monate alt sind.
Für die Anmeldung werden folgende Angaben benötigt:
Die Anmeldung kann persönlich im Steueramt, im Bürgerservice oder schriftlich mittels nachfolgendem Anmeldeformular erfolgen:
alternativ können Sie das SEPA-Lastschriftmandat auch hier online ausfüllen und dann ausgedruckt, unterschrieben zurücksenden.
Die Hundesteuer beträgt für
In Ausnahmefällen ist eine Steuerermäßigung (z. B. Jagdhund, §§ 7, 8 HStS) oder Steuerbefreiung (z. B. Rettungshund, § 2 HStS) möglich. Befreiungen oder Ermäßigungen werden nur auf Antrag gewährt. Auch Hunde, für die eine Befreiung möglich ist, müssen angemeldet werden und erhalten eine Steuermarke. Ein Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestand entbindet somit nicht von der Anmeldepflicht des Hundes.
Die Hundesteuer ist grundsätzlich am 01. März eines Kalenderjahres fällig.
Einen Abgabenbescheid erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung. Der Bescheid ist ein Dauerbescheid und gilt so lange, bis er geändert oder aufgehoben wird. Es ergeht keine jährliche Zahlungserinnerung!
Damit Sie die Termine nicht übersehen, empfehlen wir die Einrichtung eines Dauerauftrages bei Ihrem Kreditinstitut oder eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates.
Hier finden Sie die Bekanntachung zur Fälligkeit für das Jahr 2024
Hierfür senden Sie uns das nachfolgende PDF-Formular ausgefüllt und unterschrieben in der Originalausfertigung zu:
· SEPA-Lastschriftmandat
Alternativ kann das SEPA-Lastschriftmandat auch hier online ausgefüllt werden.
Mit dem ersten Abgabenbescheid oder bei Ihrer persönlichen Anmeldung im Steueramt erhalten Sie eine Hundesteuermarke überreicht. Ihr Hund muss außerhalb des Privatgrundstückes stets die Hundesteuermarke tragen (Ausnahme: Jagdhunde während der Jagd, § 13 Abs. 3 HStS). Bei einer Kontrolle dient sie als Nachweis, dass der Hund angemeldet ist.
Sie bleibt Eigentum der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale und ist bei der Abmeldung des Hundes wieder zurückzugeben.
Ist Ihnen die Steuermarke abhandengekommen oder ist diese durch den alltäglichen Gebrauch unbrauchbar geworden, händigen wir Ihnen Sie auf Antrag kostenfrei eine neue Steuermarke aus:
Antrag neue Hundesteuermarke
Der Hund ist schriftlich beim Steueramt abzumelden, wenn
Auch Adressänderungen des Hundehalters innerhalb des Stadtgebietes sind dem Steueramt mitzuteilen.
Bei einer Abmeldung werden folgende Angaben benötigt:
Die Abmeldung kann persönlich im Steueramt, im Bürgerservice oder schriftlich mittels nachfolgendem Abmeldeformular erfolgen:
· Abmeldeformular zur Hundesteuer
Alternativ können Sie auch hier online das Dokument ausfüllen und es ausgedruckt, unterschrieben zurücksenden.
Zur Überprüfung der Hundehaltung, der Anmeldung und zur allgemeinen Aufnahme des Hundebestandes können durch Bedienstete der Stadtverwaltung oder Beauftragte jederzeit Kontrollen durchgeführt und Auskünfte eingeholt werden.
Sie verstoßen z. B. gegen die Hundesteuersatzung, wenn Sie
Ein Verstoß gegen die Anmeldepflicht stellt eine Steuerhinterziehung dar und wird mit Bußgeld geahndet. Die weiteren Verstöße können je nach Tatbestand mit Verwarnung oder Bußgeld belegt werden (§ 15 HStS, Zuwiderhandlungen).
Hier finden Sie
Die Gewerbesteuer stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen unserer Stadt dar. Der Besteuerung unterliegen gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts, die in der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale eine Betriebsstätte unterhalten. Ausgenommen sind Tätigkeiten der Land- und Forstwirtschaft sowie die sogenannten freien Berufe, z. B. Ärzte oder Rechtsanwälte.
Das Verfahren zur Berechnung der Gewerbesteuer ist in zwei Verfahrensabschnitte gegliedert:
1. Finanzamt:
2. Stadtverwaltung/Steueramt:
Als Kommune sind wir an die Grundlagenbescheide des Bezirksfinanzamtes, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sitz der Geschäftsleitung befindet, gebunden. Einsprüche gegen die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages sind daher an das zuständige Finanzamt zur richten.
Berechnung der Gewerbesteuer:
Gewerbesteuermessbetrag bzw. Zerlegungsanteil (lt. Bescheid vom Bezirksfinanzamt) x Hebesatz der Stadt (380 %) = Gewerbesteuerbetrag vermindert um geleistete Vorauszahlungen
Der Hebesatz wird vom Stadtrat in der Haushaltssatzung festgelegt und wurde zuletzt im Jahr 2011 auf 380 Prozent angepasst.
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen:
Für die Gewerbesteuer sind Vorauszahlungstermine zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November gesetzlich vorgegeben.
Hinweis zu den Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: Die Vorauszahlungen werden grundsätzlich an die letzte Steuerfestsetzung angepasst. Da es in der Praxis jährlich zu schwankenden Betriebsergebnissen kommen kann, können die so festzusetzenden Gewerbesteuerbeträge zu erhöhten Belastungen im aktuellen Jahr oder in den Folgejahren führen. Dies kann vermieden werden, indem bereits bei der Steuererklärung ein abweichender Gewerbeertrag für Vorauszahlungszwecke angegeben wird, der sich nach der aktuellen Buchführung voraussichtlich ergeben wird. Zudem kann bei neuen Erkenntnissen jederzeit ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen gestellt werden, um hohe Nachzahlungen oder Erstattungen zu vermeiden.
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren:
Wird eine Abbuchung Ihrer Gewerbesteuerbeträge gewünscht, so senden Sie uns das nachfolgende SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben in der Originalausfertigung zu.
Zustellvollmacht für Gewerbesteuerbescheide:
Zur Zustellung der Gewerbesteuerbescheide an Ihren steuerlichen Berater oder an eine abweichende Firmenanschrift verwenden Sie den nachfolgenden Vordruck:
Für Gebäude und Grundstücke wird Grundsteuer erhoben. Die Grundsteuer unterteilt sich in Grundsteuer A -Betriebe der Land- und Forstwirtschaft- und die Grundsteuer B -alle sonstigen Grundstücke-. Das Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer ist in zwei Verfahrensabschnitte gegliedert:
1. Finanzamt:
2. Stadtverwaltung/Steueramt:
Berechnung:
Grundsteuer -A- für land- und forstwirtschaftliche Flächen:
Grundsteuermessbetrag (Finanzamt) x Hebesatz der Gemeinde (330 %) = jährlicher Grundsteuerbetrag
Grundsteuer -B- für alle sonstigen Grundstücke:
Grundsteuermessbetrag (Finanzamt) x Hebesatz der Gemeinde (350 %) = jährlicher Grundsteuerbetrag
Die Hebesätze werden vom Stadtrat in der Haushaltssatzung festgelegt. Der Hebesatz für die Grundsteuer -B- ist zuletzt im Jahr 1993 angepasst worden. Bei der Grundsteuer -A- wurde nach 35 Jahren zum 01.01.2016 eine Anpassung vorgenommen.
Fälligkeit:
Die Grundsteuer wird jährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel Ihres Jahresbeitrages fällig.
Zum 01.01.2002 wurden die vier Grundsteuerfälligkeiten aus Effizienz- und Arbeitsvereinfachungsgründungen zu einem Jahresbetrag, fällig am 01. Juli umgestellt. Eine Änderung auf die vierteljährliche Fälligkeit ist jederzeit möglich. Ein Anruf genügt.
Eigentumswechsel:
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer und wird nach den Verhältnissen zum 01. Januar eines Kalenderjahres festgesetzt. Eine während des Jahres eingetretene Änderung in den Eigentumsverhältnissen, z. B. durch den Verkauf eines Grundstückes, kann erst ab dem Folgejahr berücksichtigt werden. Der bisherige Eigentümer bleibt somit für das ganze Jahr grundsteuerpflichtig.
Ein anteiliger privatrechtlicher Ausgleich im Rahmen einer getroffenen notariellen Vereinbarung (Übergang Nutzen und Lasten) zwischen den bisherigen und den neuen Eigentümern bleibt Ihnen vorbehalten.
Nach der Fortschreibung durch das zuständige Finanzamt erhält der bisherige Eigentümer, in der Regel im Januar des Folgejahres, einen sogenannten Aufhebungsbescheid mit 0,00 € und der neue Eigentümer einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer.
Geltungsdauer des Grundsteuerbescheides:
Der zugestellte Abgaben-Bescheid gilt solange, bis sich Änderungen ergeben, die sich auf die Festsetzung der Steuer auswirken. Für Folgejahre, in denen die Grundsteuer in der gleichen Höhe wie im Vorjahr zu entrichten sind, werden die ergangenen Grundsteuerbescheide durch öffentliche Bekanntmachung auch für das aktuelle Kalenderjahr wirksam festgesetzt. Es ergeht keine jährliche Zahlungserinnerung!
Damit Sie die Termine nicht übersehen, empfehlen wir Ihnen die Einrichtung eines Dauerauftrages bei Ihrem Kreditinstitut oder eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Hierfür senden Sie uns das nachfolgende PDF-Formular ausgefüllt und unterschrieben in der Originalausfertigung zu:
Zustellvollmacht für Grundsteuerbescheide:
Zur Zustellung der Grundsteuerbescheide an Ihren steuerlichen Berater oder eine Immobilienverwaltung verwenden Sie den nachfolgenden Vordruck:
Einsprüche gegen die Höhe der Grundsteuerfestsetzung:
Da die Gemeinden an die Feststellung der Finanzämter gebunden sind, können Einsprüche betreffend den Grundsteuermessbetrag nur gegenüber dem zuständigen Finanzamt
Finanzamt Bad Neustadt a. d. Saale
-Bewertungsstelle-
Meininger Straße 39
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 9104 561
Telefax: 09771 9104 444
geltend gemacht werden.
Zuwendungen an die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale und städtische Organisationen
Mit einer Zuwendung bzw. Spende machen Sie deutlich, dass ihnen das Gemeinwohl besonders am Herzen liegt und helfen der Stadt gezielt gemeinnützige Zwecke mit Geld- und Sachleistungen zu unterstützen und zu fördern.
Abgrenzung zwischen Spende und Sponsoring:
Sponsoring ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit eines Unternehmens. Beim Sponsoring werden unterstützte Projekte medienwirksam in der Öffentlichkeit präsentiert. Mit einer Spende hingegen verfolgen Sie keine eigenen wirtschaftlichen Interessen. Sie erhalten keinen direkten Gegenwert und es spielt in erster Linie keine Rolle, ob ihre Unterstützung öffentlichkeitswirksam bekannt wird. Das Prinzip von Leistung und Gegenleistung grenzt Sponsoring vom Spendenwesen ab.
Wo sind Spenden besonders sinnvoll?
Sie haben viele Möglichkeiten, Organisationseinheiten der Stadt mit Spenden für steuerbegünstigte Zwecke, z. B. gemeinnützige Geld- und Sachzuwendungen zur Ausstattung von
zu unterstützen und fördern. Auch eine Unterstützung von hilfsbedürftigen Bürgern und Bürgerinnen im Stadtgebiet ist möglich. Gemeinnützige Spenden sind steuerlich absetzbar.
Der Weg Ihrer Spende bei der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale:
Eingehende Spenden werden vom Stadtrat in nicht-öffentlichen Sitzungen beschlussmäßig behandelt. Nach der formalen Annahme durch den Stadtrat erfolgt die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung im Sinne des § 10d EStG, sofern ein steuerbegünstigter Zweck nach §§ 51 ff. AO vorliegt und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
In regelmäßigen Abständen wird über den Umfang der angenommenen Zuwendungen im Stadtmagazin berichtet. Nach einer Einwilligung des Spenders erfolgt eine namentliche Veröffentlichung der Geld- oder Sachspende mit den dazugehörigen Daten. Hierzu kontaktieren wir Sie im Rahmen der Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung.
Datenschutzhinweis:
Informationen zum Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bayerischen Datenschutzgesetz entnehmen Sie bitte folgender PDF-Datei
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird oft auch als eine Bescheinigung in Steuersachen bezeichnet. Sie gibt Auskunft über das Steuer- bzw. Zahlungsverhalten zu einer Person oder eines Unternehmens bei der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale. Bei einigen Genehmigungsverfahren (z. B. Taxikonzessionen) oder öffentlichen Ausschreibungen werden steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen als Anlage eingefordert.
Für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung genügt ein formloser Antrag per Post, E-Mail an steueramt(at)bad-neustadt.de oder telefonisch unter 09771 9106-210.
Town planning and urban development
Urban land use planning
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Administration of the municipal building yard
Contact
Master builder Mr. Michael Wehner
Phone 09771/9106-300
Fax 09771/9106-309
e-mail: bauamt(at)bad-neustadt.de
Sachgebietsleiter Herr Martin Benkert
Telefon 09771/9106-350
Fax 09771/9106-309
E-Mail bauamt(at)bad-neustadt.de
Standort: Bildhäuser Hof - Vordergebäude
Adresse: Alte Pfarrgasse 3
Monitoring of stationary traffic
Control of parking times
Contact:
Head of department Mr. Udo Hein
Phone 09771/9106-145
Fax 09771/9106-209
Opening hours:
Tuesday: 13.00 - 15.00 hours
Wednesday: 08.00 - 10.00 hours
e-mail: vued(at)bad-neustadt.de
Contact:
Head of Department Dr. Kai Uwe Tapken
Phone 09771/9106-400
fax 09771/2223
E-mail post(at)vhs-nes.de
Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
Rathausgasse 2
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771/9106-0
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