Amtsblatt

Kommunale Bekanntmachungen enthalten üblicherweise allgemeine Informationen, Teile eines Anhörungsverfahrens, Verkündung von Beschlüssen und Verwaltungsentscheidungen, Allgemeinverfügungen, Öffentliche Zustellungen, Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen der Körperschaftsvertretungen sowie regional zutreffende Wahlergebnisse.

Durch die ortsübliche Bekanntmachung können unterschiedliche Anliegen verfolgt werden, konkret beispielsweise die Frühzeitige Beteiligung, die Offenlage, Verkündung von Gemeindesatzungen oder Beschlüssen der Vertretungskörperschaften (Gemeinderat, Kreistag oder Zweckverbandsversammlung).

Allgemein ist die öffentliche Bekanntgabe von Verwaltungsentscheidungen mit rechtsverbindlichen Außenwirkungen im Verwaltungsverfahrensgesetz § 27a und § 41 Abs. 3 bis 5 festgehalten und von einer materiellen Gesetzesgrundlage abhängig. Es gibt in diesem Sinne spezialgesetzliche Regelungen.

In allen deutschen Flächenbundesländern bilden die Gemeindeordnungen und Landkreisordnungen bzw. rechtsgleiche Vorschriften die unmittelbare Rechtsgrundlage für die Bekanntmachung als Vorgang und weiterer damit verbundener spezieller Rechtsnormen zur konkreten Regelung der ortsüblichen Bekanntmachung. Es handelt sich um landesrechtliche Bestimmungen (Gesetze oder Bekanntmachungsverordnungen) zur genauen Beschreibung der Art und Weise, wie Rechtsakte und andere Informationen ortsüblich bekannt gemacht werden soll.

Aktuelle Meldungen

Jahresabschluss der Stadtwerke Bad Neustadt a. d. Saale für das Jahr 2022

Weiterlesen

Satzung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale

Weiterlesen

Vorarbeiten nach § 44 EnWG

Weiterlesen

Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale

Weiterlesen

in Herschfeld

Weiterlesen

Bekanntgabe der Wahl von Vorstandsmitgliedern und ihrer Stellvertreter

Weiterlesen

gemäß §46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz

Weiterlesen

Hier gibt´s die Bekanntmachung als PDF-Dokument

Weiterlesen

Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) kann die Grundsteuer für diejenigen Steuerpflichtigen, die die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten…

Weiterlesen
Ansprechpartner

Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
Rathausgasse 2
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Telefon: 09771/9106-0
Telefax: 09771/9106-109

E-Mail: info(at)bad-neustadt.de