Ver- und Entsorgung

Wohin mit dem Abfall? Haben Sie die Abfuhrzeiten für die Papierentsorgung oder den Gelben Sack vergessen? Eine Antwort auf alle Frage rund um die Ver- und Entsorgung in Bad Neustadt finden Sie hier.

Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse voranzutreiben. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen werden.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wird die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

 

Veröffentlichung vom 17.07.2023

Fördersteckbrief - Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) finden Sie hier:

Fördersteckbrief der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale

Bad Neustadt a. d. Saale, den 17.07.2023


Michael Werner
1. Bürgermeister

Veröffentlichung vom 17.07.2023

Kooperationsvertrag - Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale und der Telekom Deutschland GmbH

Der Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zwischen der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 01.06.2023 unterzeichnet.

Von links: Frank Reichert (Landkreis Rhön-Grabfeld - Stabsstelle Kreisentwicklung), Thomas Andreas Hofmann (Deutsche Telekom Technik GmbH), Maximilian Pfister (Geschäftsleiter der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale) und Bürgermeister Michael Werner (Stadt Bad Neustadt a. d. Saale)

Eine Kopie des unterzeichneten Kooperationsvertrages wurde am 10.07.2023 an die Bundesnetzagentur übermittelt. Die dahingehende Erklärung der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale finden Sie hier:

Erklärung der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale zur Übermittlung des Kooperationsvertrags (Wirtschaftlichkeitslücke) an die Bundesnetzagentur

Bad Neustadt a. d. Saale, den 17.07.2023


Michael Werner
1. Bürgermeister

Veröffentlichung vom 26.05.2023

Zuwendungsbescheid - Eingang des Förderbescheides nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie

Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie ist am 25.05.2023 bei der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale eingegangen.

Bad Neustadt a. d. Saale, den 26.05.2023


Michael Werner
1. Bürgermeister

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

 

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Stadtrat der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale in seiner Sitzung vom 20.04.2023 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird.

Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen. Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständigen Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.

Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:

Bekanntmachung der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) 

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 21.04.2023


Michael Werner
1. Bürgermeister

Veröffentlichung vom 24.11.2022

 

Die Abgabefrist für die Teilnahmeanträge wird bis zum 04.01.2023 um 10:00 Uhr verlängert.

Alle übrigen Vorgaben aus der Bekanntmachung vom 24.10.2022 haben auch weiterhin Gültigkeit und sind entsprechend einzuhalten.

Bad Neustadt a. d. Saale, den 24.11.2022


Michael Werner
1. Bürgermeister

Veröffentlichung vom 24.10.2022

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)

 

Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren finden Sie hier:

 

* Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

 

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 05.12.2022, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
Herrn Geschäftsleiter Rainer Warzecha
Rathausgasse 2
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 1-facher Fertigung einzureichen.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 24.10.2022


Michael Werner
1. Bürgermeister

Veröffentlichung vom 24.10.2022

 

Markterkundung - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat im Zeitraum vom 14.07.2021 bis zum 23.08.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) 

Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.

Bad Neustadt a. d. Saale, den 24.10.2022


Michael Werner
1. Bürgermeister

Veröffentlichung vom 14.07.2021

Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198

Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale gibt den Netzbetreibern, Infrastrukturinhabern und Investoren unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen unter dem Punkt "Bestandsaufnahme im Stadtgebiet" gemäß Ziffer 4.4 der Bayerischen Gigabitrichtlinie durch diese Bekanntmachung die Gelegenheit, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen (Markterkundung):

1. Ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in den kommenden drei Jahren geplant und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) wird dieser Ausbau führen?
2. Enthält die Darstellung der Ist-Versorgung Fehler?
3. Wurde Infrastruktur nach dem Stichtag 1. Juli im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt?
4. Sollen im Rahmen eines künftigen Auswahlverfahrens räumliche Lose gebildet werden?


Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR)


Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 23.08.2021  an folgende Adresse zu richten:
 

Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
Herrn Bürgermeister Michael Werner
Rathausgasse 2
97616 Bad Neustadt

 

Vielen Dank für Ihre Mühe!
 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 14.07.2021


Michael Werner
1. Bürgermeister

Veröffentlichung vom 14.07.2021

Dokumentation der aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet

 

Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat für das festgelegte vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Ist-Versorgung ermittelt und in einer Adressliste dokumentiert. Weiterhin wurde eine Übersichtskarte mit der dokumentieren Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt.

Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Stadtgebietes der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der nachfolgend verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse Frank.Reichert(at)rhoen-grabfeld.de zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.

Folgende Dokumente stehen zum Download bereit:

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 14.07.2021


Michael Werner
1. Bürgermeister

 

Ihr Lieferant für das Lebensmittel Nr. 1 im gesamten Stadtgebiet ...

Stadtwerke Bad Neustadt 
Goethestraße 17-19 

Ansprechpartner:
Herr Sascha Kirchner
Wassermeister
Telefon: 09771 / 6220-18
Telefax: 09771 / 622025
E-Mail: technik(at)stw-badnes.de 
www.stw-badnes.de 

Einen Überblick über die aktuellen Wassergebühren finden Sie hier.

 

Seit Jahren sind auf der Kläranlage des Abwasserverbandes Saale-Lauer drei Reinigungsstufen installiert. Eine Faulgasanlage liefert Strom für den laufenden Betrieb. Die Kanäle sind durchweg in Ordnung.

Abwasserreinigung auf höchstem Niveau ...

Abwasserverband Saale-Lauer
Am Palmsberg 1
97618 Hohenroth
Telefon: 09771 / 6106-0
Fax:  09771 / 6106-66
E-Mail: info(at)abwasser-saale-lauer.de 
Homepage: www.abwasser-saale-lauer.de 
 
Geschäftsführer
Herr Arno Schlembach
Telefon: 09771 / 610616
Telefax: 09771 / 610666    
E-Mail: Schlembach(at)abwasser-saale-lauer.de 

Techn. Betriebsleiter
Herr Hildmann
Telefon: 09771 / 610611
Telefax: 09771 / 610666
E-Mail: hildmann(at)abwasser-saale-lauer.de 

 

Hier finden Sie die Abwassergebührensatzung der Stadt Bad Neustadt.  

Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Stromversorgung im Stadtkern und die Stadtteile Löhrieth und Mühlbach.

Stadtwerke Bad Neustadt

Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Stromversorgung in den Stadtteilen Brendlorenzen, Dürrnhof, Herschfeld und Lebenhan.

Überlandwerk Rhön GmbH
Hauptstraße 3
97616 Bad Neustadt a.d.Saale 
Telefon: 09771/63698-0
Fax 09771/63698-19

Bayrische Rhöngas GmbH 
Hauptstraße 3
97616 Bad Neustadt 
Telefon: 09771 / 62240-0
Telefax: 09771 / 62240-249
E-Mail: roeg(at)rhoengas.de 
Entstörung 09771/3463

 

Wohin mit dem Abfall? Wann muss ich den Müll rausstellen? Wann werden Papiermüll und gelber Sack abgeholt?

Ein Blick in den Abfuhrkalender bringt Klarheit.

Entsorgungstermine (Landkreis Rhön-Grabfeld)

Abfallkalender (Landkreis Rhön-Grabfeld)

Für die Entsorgung des Erdaushubs und des nicht wiederverwertbaren Bauschutts kümmert sich der Zweckverband zur Boden- und Bauschuttbeseitigung Saaletal/Bad Neustadt a.d.Saale.

 

Ansprechpartner

Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
Rathausgasse 2
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Telefon: 09771/9106-0
Telefax: 09771/9106-109

E-Mail: info(at)bad-neustadt.de