Bauverwaltung
Alte Pfarrgasse 3
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Telefon: 09771 / 9106-310
Telefax: 09771 / 9106-309
E-Mail: bauverwaltung(at)bad-neustadt.de
Wir haben die Bebauungspläne der Stadt Bad Neustadt für Sie im BayernAtlas übersichtlich zusammengestellt.
Die verfügbaren Bebauungspläne werden Ihnen grau/gelb angezeigt. Hier finden Sie durch einen Klick an entsprechender Stelle im Stadtgebiet nicht nur die Planzeichnung, sondern auch die textliche Festsetzung und die Legende in PDF-Form.
Der BayernAtlas-Bauleitplanung ist ein Auskunftssystem für die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden Bayerns. Die Anwendung dient – im Sinne des Bürgerservice – als Erstanlaufseite, bei der Sie sich über Bauleitpläne informieren können. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan enthält die gültige Rechtslage im Sinne des Baugesetzbuches.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale.
Der Stadtrat der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat in der Sitzung vom 29.01.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Alter Molkereiweg“ zu ändern (2. Änderung).
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 13482, 13483, 13484 und 13485, alle Gemarkung Herschfeld vollflächig.
Verfahren
Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Die Durchführung des Änderungsverfahrens erfolgt durch das Stadtbauamt in Zusammenarbeit mit der Architektengemeinschaft Ress.
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Am 29.01.2026 hat der Stadtrat den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Alter Molkereiweg“ in der Fassung vom 08.01.2026 gebilligt und die Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf wird nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.02.2026 bis einschließlich 27.03.2026 öffentlich ausgelegt (siehe nachfolgende Amtliche Bekanntmachung sowie weitere Unterlagen).
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 24.02.2026 bis einschließlich 27.03.2026 statt.
Amtliche Bekanntmachung
Entwurf der Bebauungsplanänderung
Begründung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 31.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Schweinhof“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 4179/4 und 4179/6 in der Gemarkung Lebenhan (Lage: Unteres Gewend) vollflächig.
Verfahren
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Durchführung des Aufstellungsverfahrens erfolgt durch das Stadtbauamt in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro, welches vom Antragsteller beauftragt wird.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Geplant ist die Errichtung von freistehenden (gebäudeunabhängigen) Photovoltaikmodulen und von Anlagen zur Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie (Speicher) sowie der Zweckbestimmung des Sondergebiets unmittelbar dienenden Nebenanlagen zur Erzeugung, Umwandlung und Abgabe von elektrischer Energie. Ein baulicher, technischer oder funktionaler Zusammenhang der Speicher zu anderen Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung, Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie, insbesondere den Photovoltaikanlagen, ist nicht notwendig, „Stand-alone-Speicher“ sind daher auch zulässig. Ferner ist der Speicher nicht auf die Speicherung von aus erneuerbaren Energien gewonnenem Strom beschränkt.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 31.07.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale zu ändern (16. Änderung).
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 4179/4 und 4179/6 in der Gemarkung Lebenhan (Lage: Unteres Gewend) vollflächig.
Verfahren
Die Durchführung des Änderungsverfahrens erfolgt durch das Stadtbauamt in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro, welches vom Antragsteller beauftragt wird.
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Daher ist gleichzeitig zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Schweinhof“ auch die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale erforderlich. Nach § 8 Abs. 3 BauGB kann mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im sogenannten Parallelverfahren gleichzeitig durchgeführt werden.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Geplant ist die Errichtung von freistehenden (gebäudeunabhängigen) Photovoltaikmodulen und von Anlagen zur Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie (Speicher) sowie der Zweckbestimmung des Sondergebiets unmittelbar dienenden Nebenanlagen zur Erzeugung, Umwandlung und Abgabe von elektrischer Energie. Ein baulicher, technischer oder funktionaler Zusammenhang der Speicher zu anderen Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung, Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie, insbesondere den Photovoltaikanlagen, ist nicht notwendig, „Stand-alone-Speicher“ sind daher auch zulässig. Ferner ist der Speicher nicht auf die Speicherung von aus erneuerbaren Energien gewonnenem Strom beschränkt.
Der Änderungsbeschluss wurde am 10.02.2026 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat mit Beschluss des Stadtrates vom 16.10.2025 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Zentralen Omnibusbahnhof“ in der Fassung vom 16.10.2025 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Dieser Satzungsbeschluss wurde am 21.11.2025 gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Die Bebauungsplanänderung und die dazugehörige Begründung inkl. Anlagen können Sie hier einsehen:
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat mit Beschluss des Stadtrates vom 25.07.2024 den Bebauungsplan „Westlich des Lebenhaner Weges / 2. Erschließungsabschnitt“ im Stadtteil Brendlorenzen gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 05.06.2024 als Satzung beschlossen.
Dieser Satzungsbeschluss wurde am 07.08.2024 gem. § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Den Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung inkl. Anlagen können Sie hier einsehen:
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat mit Beschluss des Stadtrates vom 20.06.2024 den Bebauungsplan „Am Wethfeld/1. Erschließungsabschnitt“ im Stadtteil Dürrnhof gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 15.05.2024 als Satzung beschlossen.
Dieser Satzungsbeschluss wurde am 12.07.2024 gem. § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Den Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung inkl. Anlagen können Sie hier einsehen:
Bauverwaltung
Alte Pfarrgasse 3
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Telefon: 09771 / 9106-310
Telefax: 09771 / 9106-309
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