Bebauungspläne der Stadt Bad Neustadt

 

Wir haben die Bebauungspläne der Stadt Bad Neustadt für Sie im BayernAtlas übersichtlich zusammengestellt.

Die verfügbaren Bebauungspläne werden Ihnen grau/gelb angezeigt. Hier finden Sie durch einen Klick an entsprechender Stelle im Stadtgebiet nicht nur die Planzeichnung, sondern auch die textliche Festsetzung und die Legende in PDF-Form. 

Der BayernAtlas-Bauleitplanung ist ein Auskunftssystem für die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden Bayerns. Die Anwendung dient – im Sinne des Bürgerservice – als Erstanlaufseite, bei der Sie sich über Bauleitpläne informieren können. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan enthält die gültige Rechtslage im Sinne des Baugesetzbuches.

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Rechtsverbindliche Bebauungspläne

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale. 

 

 

 

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 18.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Am Erlenbrunnen“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 10.07.2026 ortsüblich bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nrn. 7620, 7617/1, 7616 (Teilfläche) und 7608 (Teilfläche) der Gemarkung Brendlorenzen. Das Plangebiet wird im Süden durch die Bundesstraße B 279 und im Osten durch die Staatsstraße St 2292 begrenzt. Im Norden und Westen schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.

Verfahren

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Durchführung des Aufstellungsverfahrens erfolgt durch das Stadtbauamt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Armin Röder Architekten Partnerschaft mbB, Lohr am Main.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien“, um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Speicher- und Energieverwertungsanlagen, insbesondere Gas- und Wärmepufferspeichern sowie Blockheizkraftwerken (BHKW), zu ermöglichen. An anderer Stelle erzeugtes Biogas soll über eine Gasleitung zugeleitet werden und dort im BHKW in Strom und Wärme gewandelt werden. Der erzeugte Strom soll ins öffentliche Netz eingespeist werden. Die erzeugte Wärme soll dem Nahwärmenetz im Stadtgebiet Bad Neustadt a. d. Saale zugeführt werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Vorentwurfsplanung des Bebauungsplans „Am Erlenbrunnen“ wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 16.07.2026 bis einschließlich 17.08.2026 öffentlich ausgelegt (siehe nachfolgende Amtliche Bekanntmachung sowie weitere Unterlagen).

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 16.07.2026 bis einschließlich 17.08.2026 statt.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 18.06.2026 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale zu ändern (18. Änderung). Der Änderungsbeschluss wurde am 10.07.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nrn. 7620, 7617/1, 7616 (Teilfläche) und 7608 (Teilfläche) der Gemarkung Brendlorenzen. Das Plangebiet wird im Süden durch die Bundesstraße B 279 und im Osten durch die Staatsstraße St 2292 begrenzt. Im Norden und Westen schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.

Verfahren

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da die Darstellungen des Flächennutzungsplanes den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Erlenbrunnen“ derzeit nicht entsprechen, ist die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale erforderlich. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Erlenbrunnen“ durchgeführt. Die Durchführung des Aufstellungsverfahrens erfolgt durch das Stadtbauamt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Armin Röder Architekten Partnerschaft mbB, Lohr am Main.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien“, um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Speicher- und Energieverwertungsanlagen, insbesondere Gas- und Wärmepufferspeichern sowie Blockheizkraftwerken (BHKW), zu ermöglichen. An anderer Stelle erzeugtes Biogas soll über eine Gasleitung zugeleitet werden und dort im BHKW in Strom und Wärme gewandelt werden. Der erzeugte Strom soll ins öffentliche Netz eingespeist werden. Die erzeugte Wärme soll dem Nahwärmenetz im Stadtgebiet Bad Neustadt a. d. Saale zugeführt werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Vorentwurfsplanung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 16.07.2026 bis einschließlich 17.08.2026 öffentlich ausgelegt (siehe nachfolgende Amtliche Bekanntmachung sowie weitere Unterlagen).

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 16.07.2026 bis einschließlich 17.08.2026 statt.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 12.03.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Brendlorenzen II“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.


Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 7481, 7482 (Teilfläche), 7483 (Teilfläche), 7489, 7490, 7491, 7492, 7494 (Teilfläche), 7496 (Teilfläche), 7507, 7508, 7509, 7510 und 7511 in der Gemarkung Brendlorenzen, sowie die Grundstücke Fl.Nrn. 245, 248/2, 247 (Teilfläche) und 249 (Teilfläche) in der Gemarkung Lebenhan.

 

Verfahren

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Durchführung des Aufstellungsverfahrens erfolgt durch das Stadtbauamt in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro, welches vom Antragsteller beauftragt wird.


Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Geplant ist die Errichtung von freistehenden (gebäudeunabhängigen) Photovoltaikmodulen und von Anlagen zur Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie (Speicher) sowie der Zweckbestimmung des Sondergebiets unmittelbar dienenden Nebenanlagen zur Erzeugung, Umwandlung und Abgabe von elektrischer Energie. Ein baulicher, technischer oder funktionaler Zusammenhang der Speicher zu anderen Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung, Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie, insbesondere den Photovoltaikanlagen, ist nicht notwendig, „Stand-alone-Speicher“ sind daher auch zulässig. Ferner ist der Speicher nicht auf die Speicherung von aus erneuerbaren Energien gewonnenem Strom beschränkt.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10.02.2026 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 12.03.2026 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale zu ändern (17. Änderung).


Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 7481, 7482 (Teilfläche), 7483 (Teilfläche), 7489, 7490, 7491, 7492, 7494 (Teilfläche), 7496 (Teilfläche), 7507, 7508, 7509, 7510 und 7511 in der Gemarkung Brendlorenzen, sowie die Grundstücke Fl.Nrn. 245, 248/2, 247 (Teilfläche) und 249 (Teilfläche) in der Gemarkung Lebenhan.

Verfahren

Die Durchführung des Änderungsverfahrens erfolgt durch das Stadtbauamt in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro, welches vom Antragsteller beauftragt wird.

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Daher ist gleichzeitig zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Brendlorenzen II“ auch die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale erforderlich. Nach § 8 Abs. 3 BauGB kann mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im sogenannten Parallelverfahren gleichzeitig durchgeführt werden.


Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Geplant ist die Errichtung von freistehenden (gebäudeunabhängigen) Photovoltaikmodulen und von Anlagen zur Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie (Speicher) sowie der Zweckbestimmung des Sondergebiets unmittelbar dienenden Nebenanlagen zur Erzeugung, Umwandlung und Abgabe von elektrischer Energie. Ein baulicher, technischer oder funktionaler Zusammenhang der Speicher zu anderen Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung, Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie, insbesondere den Photovoltaikanlagen, ist nicht notwendig, „Stand-alone-Speicher“ sind daher auch zulässig. Ferner ist der Speicher nicht auf die Speicherung von aus erneuerbaren Energien gewonnenem Strom beschränkt.

 

Der Änderungsbeschluss wurde am 30.04.2026 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat mit Beschluss des Stadtrates vom 27.04.2026 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Alter Molkereiweg“ im Stadtteil Herschfeld gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 08.01.2026 als Satzung beschlossen.

Dieser Satzungsbeschluss wurde am 13.05.2026 gem. § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Den Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung können Sie hier einsehen:

Begründung
Rechtsplan
Satzung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 31.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Schweinhof“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.


Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 4179/4 und 4179/6 in der Gemarkung Lebenhan (Lage: Unteres Gewend) vollflächig.


Verfahren

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Durchführung des Aufstellungsverfahrens erfolgt durch das Stadtbauamt in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro, welches vom Antragsteller beauftragt wird.


Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Geplant ist die Errichtung von freistehenden (gebäudeunabhängigen) Photovoltaikmodulen und von Anlagen zur Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie (Speicher) sowie der Zweckbestimmung des Sondergebiets unmittelbar dienenden Nebenanlagen zur Erzeugung, Umwandlung und Abgabe von elektrischer Energie. Ein baulicher, technischer oder funktionaler Zusammenhang der Speicher zu anderen Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung, Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie, insbesondere den Photovoltaikanlagen, ist nicht notwendig, „Stand-alone-Speicher“ sind daher auch zulässig. Ferner ist der Speicher nicht auf die Speicherung von aus erneuerbaren Energien gewonnenem Strom beschränkt.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10.02.2026 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 31.07.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale zu ändern (16. Änderung).


Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 4179/4 und 4179/6 in der Gemarkung Lebenhan (Lage: Unteres Gewend) vollflächig.


Verfahren

Die Durchführung des Änderungsverfahrens erfolgt durch das Stadtbauamt in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro, welches vom Antragsteller beauftragt wird.

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Daher ist gleichzeitig zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Schweinhof“ auch die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale erforderlich. Nach § 8 Abs. 3 BauGB kann mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im sogenannten Parallelverfahren gleichzeitig durchgeführt werden.


Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Geplant ist die Errichtung von freistehenden (gebäudeunabhängigen) Photovoltaikmodulen und von Anlagen zur Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie (Speicher) sowie der Zweckbestimmung des Sondergebiets unmittelbar dienenden Nebenanlagen zur Erzeugung, Umwandlung und Abgabe von elektrischer Energie. Ein baulicher, technischer oder funktionaler Zusammenhang der Speicher zu anderen Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung, Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie, insbesondere den Photovoltaikanlagen, ist nicht notwendig, „Stand-alone-Speicher“ sind daher auch zulässig. Ferner ist der Speicher nicht auf die Speicherung von aus erneuerbaren Energien gewonnenem Strom beschränkt.

Der Änderungsbeschluss wurde am 10.02.2026 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat mit Beschluss des Stadtrates vom 16.10.2025 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Zentralen Omnibusbahnhof“ in der Fassung vom 16.10.2025 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Dieser Satzungsbeschluss wurde am 21.11.2025 gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Die Bebauungsplanänderung und die dazugehörige Begründung inkl. Anlagen können Sie hier einsehen:

Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat mit Beschluss des Stadtrates vom 25.07.2024 den Bebauungsplan „Westlich des Lebenhaner Weges / 2. Erschließungsabschnitt“ im Stadtteil Brendlorenzen gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 05.06.2024 als Satzung beschlossen.

Dieser Satzungsbeschluss wurde am 07.08.2024 gem. § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Den Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung inkl. Anlagen können Sie hier einsehen:

Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat mit Beschluss des Stadtrates vom 20.06.2024 den Bebauungsplan „Am Wethfeld/1. Erschließungsabschnitt“ im Stadtteil Dürrnhof gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 15.05.2024 als Satzung beschlossen.

Dieser Satzungsbeschluss wurde am 12.07.2024 gem. § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

 

Den Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung inkl. Anlagen können Sie hier einsehen:

Ansprechpartner

Bauverwaltung
Alte Pfarrgasse 3
97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Telefon: 09771 / 9106-310
Telefax: 09771 / 9106-309
E-Mail: bauverwaltung(at)bad-neustadt.de