Bauverwaltung
Alte Pfarrgasse 3
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
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E-Mail: bauverwaltung(at)bad-neustadt.de
Wir haben die Bebauungspläne der Stadt Bad Neustadt für Sie im BayernAtlas übersichtlich zusammengestellt.
Die verfügbaren Bebauungspläne werden Ihnen grau/gelb angezeigt. Hier finden Sie durch einen Klick an entsprechender Stelle im Stadtgebiet nicht nur die Planzeichnung, sondern auch die textliche Festsetzung und die Legende in PDF-Form.
Der BayernAtlas-Bauleitplanung ist ein Auskunftssystem für die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden Bayerns. Die Anwendung dient – im Sinne des Bürgerservice – als Erstanlaufseite, bei der Sie sich über Bauleitpläne informieren können. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan enthält die gültige Rechtslage im Sinne des Baugesetzbuches.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale.
Aufstellungsbeschluss / Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat in der Sitzung vom 11.04.2024 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Bereich Fl.Nr. 166 der Gemarkung Herschfeld mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.
Förmliche Beteiligung
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung und die dazugehörige Begründung, beide in der Fassung vom 11.04.2024, wurden in der Zeit vom 10.07.2024 bis einschließlich 12.08.2024 öffentlich ausgelegt. Im gleichen Zeitraum fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. In der Sitzung vom 28.11.2024 hat der Stadtrat der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale die abgegebenen Stellungnahmen abgewogen und beschlussmäßig behandelt.
Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat in der Sitzung vom 12.12.2024 den geänderten Entwurf der Einbeziehungssatzung für den Bereich Fl.Nr. 166 der Gemarkung Herschfeld in der Fassung vom 22.11.2024 gebilligt.
Erneute förmliche Beteiligung
Der geänderte Entwurf der Einbeziehungssatzung und die dazugehörige Begründung, beide in der Fassung vom 22.11.2024, werden nun gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025 erneut öffentlich ausgelegt (siehe nachfolgende Amtliche Bekanntmachung sowie weitere Unterlagen).
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB, § 4a Abs. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 30.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025 statt.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat mit Bescheid vom 25.02.2025, Az.: 4.1-6100-20210732 die von der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale am 12.12.2024 festgestellte 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Nördlich der von-Guttenberg-Straße“ in der Fassung vom 01.08.2024 gemäß § 6 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 13.03.2025 gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Nördlich der von-Guttenberg-Straße“ inkl. Anlagen können Sie nachfolgend einsehen:
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat mit Bescheid vom 31.10.2024, Az.: 4.1-6100-20230638 die von der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale am 26.09.2024 festgestellte 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche „Solarpark Brendlorenzen“ und „Solarpark Lebenhan“ in der Fassung vom 12.09.2024 gemäß § 6 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 02.12.2024 gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche „Solarpark Brendlorenzen“ und „Solarpark Lebenhan“ mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung können Sie nachfolgend einsehen:
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat mit Beschluss des Stadtrates vom 10.10.2024 den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Brendlorenzen“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 12.09.2024 als Satzung beschlossen.
Dieser Satzungsbeschluss wurde am 02.12.2024 gem. § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Brendlorenzen“ inkl. Anlagen und zusammenfassender Erklärung können Sie nachfolgend einsehen:
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat mit Beschluss des Stadtrates vom 10.10.2024 den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Lebenhan“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 12.09.2024 als Satzung beschlossen.
Dieser Satzungsbeschluss wurde am 02.12.2024 gem. § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Lebenhan“ inkl. Anlagen und zusammenfassender Erklärung können Sie nachfolgend einsehen:
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat mit Beschluss des Stadtrates vom 25.07.2024 den Bebauungsplan „Westlich des Lebenhaner Weges / 2. Erschließungsabschnitt“ im Stadtteil Brendlorenzen gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 05.06.2024 als Satzung beschlossen.
Dieser Satzungsbeschluss wurde am 07.08.2024 gem. § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Den Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung inkl. Anlagen können Sie hier einsehen:
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat mit Beschluss des Stadtrates vom 20.06.2024 den Bebauungsplan „Am Wethfeld/1. Erschließungsabschnitt“ im Stadtteil Dürrnhof gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 15.05.2024 als Satzung beschlossen.
Dieser Satzungsbeschluss wurde am 12.07.2024 gem. § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Den Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung inkl. Anlagen können Sie hier einsehen:
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat mit Beschluss des Stadtrates vom 12.12.2024 den Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung „Nördlich der von-Guttenberg-Straße / 1. Erschließungsabschnitt“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 01.08.2024 als Satzung beschlossen.
Dieser Satzungsbeschluss wurde am 13.03.2025 gem. § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Den Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung „Nördlich der von-Guttenberg-Straße / 1. Erschließungsabschnitt“ inkl. Anlagen können Sie nachfolgend einsehen:
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