Bebauungspläne der Stadt Bad Neustadt

 

Wir haben die Bebauungspläne der Stadt Bad Neustadt für Sie im BayernAtlas übersichtlich zusammengestellt.

Die verfügbaren Bebauungspläne werden Ihnen grau/gelb angezeigt. Hier finden Sie durch einen Klick an entsprechender Stelle im Stadtgebiet nicht nur die Planzeichnung, sondern auch die textliche Festsetzung und die Legende in PDF-Form. 

Der BayernAtlas-Bauleitplanung ist ein Auskunftssystem für die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden Bayerns. Die Anwendung dient – im Sinne des Bürgerservice – als Erstanlaufseite, bei der Sie sich über Bauleitpläne informieren können. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan enthält die gültige Rechtslage im Sinne des Baugesetzbuches.

Hier gelangen Sie direkt auf die Seite des BayernAtlas.

 

 

 

Rechtsverbindliche Bebauungspläne

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale. 

 

 

 

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Der Stadtrat der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat in der Sitzung vom 15.09.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich des Lebenhaner Weges/2. EA“ im Stadtteil Brendlorenzen beschlossen. Gleichzeitig wurde der Vorentwurf in der Fassung vom 15.09.2022 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Öffentlichkeit wurde über den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Westlich des Lebenhaner Weges/2. EA“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 10.10.2022 bis 10.11.2022 frühzeitig öffentlich unterrichtet. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte per E-Mail vom 06.10.2022 mit Frist zur Stellungnahme bis 10.11.2022.

Am 27.07.2023 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes „Westlich des Lebenhaner Weges/2. EA“ in der Fassung vom 27.07.2023 gebilligt und die Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Westlich des Lebenhaner Weges/2. EA“ wird nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.03.2024 bis einschließlich 29.04.2024 öffentlich ausgelegt (siehe nachfolgende Amtliche Bekanntmachung sowie weitere Unterlagen).

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 26.03.2024 bis einschließlich 29.04.2024 statt.

Der Stadtrat der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat in der Sitzung vom 15.09.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Wethfeld 1. EA“ Stadtteil Dürrnhof beschlossen. Gleichzeitig wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Wethfeld 1. EA“ Stadtteil Dürrnhof in der Fassung vom 15.09.2022 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Öffentlichkeit wurde über den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Wethfeld 1. EA“ Stadtteil Dürrnhof gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 10.10.2022 bis 10.11.2022 frühzeitig öffentlich unterrichtet. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte per E-Mail vom 06.10.2022 mit Frist zur Stellungnahme bis 10.11.2022.

Am 14.09.2023 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Wethfeld 1. EA“ Stadtteil Dürrnhof in der Fassung vom 27.07.2023 gebilligt und die Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Wethfeld 1. EA“ Stadtteil Dürrnhof wird nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.03.2024 bis einschließlich 15.04.2024 öffentlich ausgelegt (siehe nachfolgende Amtliche Bekanntmachung sowie weitere Unterlagen).

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 14.03.2024 bis einschließlich 15.04.2024 statt.

 

Ansprechpartner

Bauverwaltung
Alte Pfarrgasse 3
97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Telefon: 09771 / 9106-310
Telefax: 09771 / 9106-309
E-Mail: bauverwaltung(at)bad-neustadt.de