Bauverwaltung
Alte Pfarrgasse 3
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Telefon: 09771 / 9106-310
Telefax: 09771 / 9106-309
E-Mail: bauverwaltung(at)bad-neustadt.de
Wir haben die Bebauungspläne der Stadt Bad Neustadt für Sie im BayernAtlas übersichtlich zusammengestellt.
Die verfügbaren Bebauungspläne werden Ihnen grau/gelb angezeigt. Hier finden Sie durch einen Klick an entsprechender Stelle im Stadtgebiet nicht nur die Planzeichnung, sondern auch die textliche Festsetzung und die Legende in PDF-Form.
Der BayernAtlas-Bauleitplanung ist ein Auskunftssystem für die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden Bayerns. Die Anwendung dient – im Sinne des Bürgerservice – als Erstanlaufseite, bei der Sie sich über Bauleitpläne informieren können. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan enthält die gültige Rechtslage im Sinne des Baugesetzbuches.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale.
Der Stadtrat der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat in der Sitzung vom 11.04.2024 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 166, An der Königshofer Straße, Gemarkung Herschfeld mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung und die dazugehörige Begründung, beide in der Fassung vom 11.04.2024, werden nun gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.07.2024 bis einschließlich 12.08.2024 öffentlich ausgelegt (siehe nachfolgende Amtliche Bekanntmachung sowie weitere Unterlagen).
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 10.07.2024 bis einschließlich 12.08.2024 statt.
Der Stadtrat der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat in der Sitzung vom 06.07.2023 die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche „Solarpark Brendlorenzen“ und „Solarpark Lebenhan“ beschlossen. Gleichzeitig wurde der Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche „Solarpark Brendlorenzen“ und „Solarpark Lebenhan“ in der Fassung vom 06.07.2023 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Öffentlichkeit wurde über den Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche „Solarpark Brendlorenzen“ und „Solarpark Lebenhan“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.08.2023 bis einschließlich 25.09.2023 frühzeitig öffentlich unterrichtet. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte per E-Mail vom 11.08.2023 mit Frist zur Stellungnahme bis 25.09.2023.
Am 07.03.2024 hat der Stadtrat den Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche „Solarpark Brendlorenzen“ und „Solarpark Lebenhan“ in der Fassung vom 07.03.2024 gebilligt und die Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche „Solarpark Brendlorenzen“ und „Solarpark Lebenhan“ wird nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024 öffentlich ausgelegt (siehe nachfolgende Amtliche Bekanntmachung sowie weitere Unterlagen).
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 06.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024 statt.
Der Stadtrat der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat in der Sitzung vom 06.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Brendlorenzen“ beschlossen. Gleichzeitig wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Brendlorenzen“ in der Fassung vom 06.07.2023 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Öffentlichkeit wurde über den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Brendlorenzen“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.08.2023 bis einschließlich 25.09.2023 frühzeitig öffentlich unterrichtet. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte per E-Mail vom 11.08.2023 mit Frist zur Stellungnahme bis 25.09.2023.
Am 07.03.2024 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Brendlorenzen“ in der Fassung vom 07.03.2024 gebilligt und die Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Brendlorenzen“ wird nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024 öffentlich ausgelegt (siehe nachfolgende Amtliche Bekanntmachung sowie weitere Unterlagen).
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 06.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024 statt.
Der Stadtrat der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat in der Sitzung vom 06.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Lebenhan“ beschlossen. Gleichzeitig wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Lebenhan“ in der Fassung vom 06.07.2023 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Öffentlichkeit wurde über den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Lebenhan“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.08.2023 bis einschließlich 25.09.2023 frühzeitig öffentlich unterrichtet. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte per E-Mail vom 11.08.2023 mit Frist zur Stellungnahme bis 25.09.2023.
Am 07.03.2024 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Lebenhan“ in der Fassung vom 07.03.2024 gebilligt und die Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Lebenhan“ wird nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024 öffentlich ausgelegt (siehe nachfolgende Amtliche Bekanntmachung sowie weitere Unterlagen).
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 06.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024 statt.
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat mit Beschluss des Stadtrates vom 25.07.2024 den Bebauungsplan „Westlich des Lebenhaner Weges / 2. Erschließungsabschnitt“ im Stadtteil Brendlorenzen gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 05.06.2024 als Satzung beschlossen.
Dieser Satzungsbeschluss wurde am 07.08.2024 gem. § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Den Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung inkl. Anlagen können Sie hier einsehen:
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat mit Beschluss des Stadtrates vom 20.06.2024 den Bebauungsplan „Am Wethfeld/1. Erschließungsabschnitt“ im Stadtteil Dürrnhof gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 15.05.2024 als Satzung beschlossen.
Dieser Satzungsbeschluss wurde am 12.07.2024 gem. § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Den Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung inkl. Anlagen können Sie hier einsehen:
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