Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises / Reisepasses überprüfen.
Mit diesem Online-Service können Sie Daten zur Antragsvorbereitung an die zuständige Pass- und Personalausweisbehörde elektronisch übermitteln. Mögliche Dokumentenarten sind:
Die Angaben zu den Dokumenten beziehen sich auf Kinder zwischen 0 und 18 Jahren. Die Art des Reisedokumentes sollte abhängig vom Reiseziel ausgewählt werden.
Gewöhnlich dauert das Ausstellen eines Reisepasses 6 Wochen bis zur Abholung. Sollten Sie das Dokument eher benötigen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Bearbeiter darüber. Ein Expresspass kostet zusätzlich 32,00 Euro. Vorläufige Dokumente können in der Pass- und Personlausweisbehörde sofort ausgestellt werden, sind aber nicht für alle Reiseziele nutzbar.
Zur Antragstellung sind die Reisepässe bzw. Personalausweise der Sorgeberechtigten mitzubringen. Die Unterschriften der Zustimmungserklärung müssen mit den Unterschriften der vorgelegten Ausweisdokumente übereinstimmen.
Kinder müssen bei der Antragstellung ebenfalls anwesend sein.
Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Vormund/Betreuer beauftragt, ist dessen Zustimmung erforderlich. Die Bestallungsurkunde/der Betreuerausweis ist mitzubringen.
Für die Beantragung von Dokumenten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (Personalausweis) bzw. unter 18 Jahren (Reisepass) ist der Sorgeberechtigte zuständig, bei welchem das Kind/der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (z. B. mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet). Spricht der jeweils andere Elternteil zur Beantragung vor, ist zusätzlich zur Zustimmungserklärung eine formlose Vollmacht vorzulegen.
Bei Abhandenkommen Ihres Pass-/Ausweisdokumentes sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle.
Hier können Sie eine Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises oder Reisepasses erteilen.