Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises / Reisepasses überprüfen.
Bei Abhandenkommen Ihres Pass-/Ausweisdokumentes sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle.
Hier können Sie eine Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises oder Reisepasses erteilen.