Standesamt Bad Neustadt a. d. Saale
Rathausgasse 2
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 / 9106-130
Telefax: 09771 / 9106-109
E-Mail: standesamt(at)bad-neustadt.de
Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtes
Anforderung von Urkunden
Geburten in unserem Standesamtsbezirk
a) Geburt im RHÖN-KLINIKUM Campus
b) Hausgeburt
Eheschließungen in unserem Standesamtsbezirk
Trauorte
Termine für Trauungen
Kosten
Anmeldung der Eheschließung
Sterbefälle in unserem Standesamtsbezirk
Kirchenaustritt
Kontaktdaten und Erreichbarkeit
Folgende Gemeinden/Gemeindeverbände zählen zu unserem Standesamtsbezirk:
Personenstandsurkunden erhalten Sie vom Standesamt Bad Neustadt a.d.Saale, wenn der Ereignisort (Geburts-, Sterbe-, Eheschließungsort) in unserem Zuständigkeitsbereich (siehe oben) liegt.
Folgende Urkunden können wir ausstellen:
Geburtsurkunde | 12,- € |
Eheurkunde | 12,- € |
Lebenspartnerschaftsurkunde | 12,- € |
Sterbeurkunde | 12,- € |
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister | 12,- € |
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister | 12,- € |
Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister | 12,- € |
Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister | 12,- € |
Internationale Geburtsurkunde | 12,- € |
Internationale Eheurkunde | 12,- € |
Internationale Lebenspartnerschaftsurkunde | 12,- € |
Internationale Sterbeurkunde | 12,- € |
Bescheinigungen, z. B. über Namensänderungen | 12,- € |
Auskunft aus dem Register, z. B. über die Geburtszeit | 12,- € |
Auskunft aus den Sammelakten | 15,- € |
Erhöhter Suchaufwand aufgrund fehlender/ungenauer Angaben | pro Stunde 50,- € |
So kann Ihre Urkundenbestellung ablaufen:
… jeweils unter Angabe aller erforderlichen Daten (Name, Anschrift, Art der gewünschten Urkunde sowie Geburts-/Ehe-/Sterbedaten)
2. Zahlung der Gebühr
Stadtverwaltung Bad Neustadt a.d.Saale
Sparkasse Bad Neustadt a.d.Saale
IBAN: DE 23 793 530 90 000 000 6874
BIC: BYLADEM1NES
Verwendungszweck: „Urkunde [Ihr Name]“
3. Versand an Ihre Meldeadresse nach Eingang der Gebühren bzw. Abholung der Urkunde/n durch Sie persönlich
Alternativ kann die Bestellung von Personenstandsurkunden auch bequem online über das Rathaus-Service-Portal (Geburt / Heirat / Tod) erfolgen. Am Ende des Bestellvorgangs werden Sie direkt zur Zahlung weitergeleitet. Nach der Prüfung Ihrer Angaben durch das Standesamt erhalten Sie die gewünschte Urkunde automatisch zugesandt.
Ihr Kind ist im RHÖN-KLINIKUM Campus zur Welt gekommen?
Um die Geburtsurkunde zu erhalten, sind folgende Schritte nötig:
Die Klinik erstellt mithilfe Ihrer Angaben eine Geburtsanzeige mit allen notwendigen Daten, welche dem Standesamt zusammen mit Ihren weiteren Unterlagen per Boten überbracht wird.
Diese Geburtsanzeige ist ein wichtiges Dokument, da Sie damit u. a. die zukünftige Namensführung Ihres Kindes bestimmen. Änderungen nach der Beurkundung der Geburt beim Standesamt sind grundsätzlich nicht mehr möglich!
Falls Sie Fragen zur Namensführung Ihres Kindes (sowohl zum Vor- als auch zum Familiennamen) haben, kontaktieren Sie uns gerne unter den unten angegebenen Telefonnummern oder per Mail.
Folgende Dokumente benötigen wir zur Geburtsbeurkundung im Original:
Die Mutter des Kindes ist ledig: | Geburtsurkunde der Mutter |
Der Vater des Kindes soll in die Geburtsurkunde mit eingetragen werden: | Abschrift der Vaterschaftsanerkennung (mit Vermerk „für das Geburtsstandesamt“) |
evtl. Abschrift der Sorgeerklärung (falls diese bereits beim Jugendamt abgegeben wurde) | |
Geburtsurkunde des Vaters | |
Die Mutter des Kindes ist geschieden oder verwitwet: | Geburtsurkunde der Mutter |
Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehemannes | |
Der Vater des Kindes soll in die Geburtsurkunde mit eingetragen werden | Abschrift der Vaterschaftsanerkennung (mit Vermerk „für das Geburtsstandesamt“) |
evtl. Abschrift der Sorgeerklärung (falls diese bereits beim Jugendamt abgegeben wurde) | |
Geburtsurkunde des Vaters | |
Die Eltern sind miteinander verheiratet: | Heiratsurkunde der Eltern |
Zu beachten:
Sobald die Geburtsanzeige mit allen erforderlichen Unterlagen im Standesamt eingegangen ist, kann mit der Bearbeitung begonnen werden. Sollten noch Unterlagen bzw. Angaben fehlen, wird sich das Standesamt i. d. R. telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen.
Soweit von Ihrer Seite aus nicht anders angegeben, werden grundsätzlich folgende Urkunden ausgestellt:
Geburtsurkunde für Ihre Unterlagen | gebührenpflichtig mit 12,- € |
Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld | gebührenfrei |
Geburtsurkunde zur Beantragung von Kindergeld | gebührenfrei |
Geburtsurkunde für Schwangerschafts- und | |
Mutterschaftshilfe (Krankenkasse) | gebührenfrei |
Zusätzlich können auf Antrag noch weitere gebührenpflichtige Geburtsurkunden, auch mehrsprachige, ausgestellt werden.
Sofern keine Unterlagen fehlen, ist die Geburtsurkunde Ihres Kindes ca. 1 Woche bis 10 Tage nach der Geburt abholbereit. Bitte nehmen Sie zunächst telefonisch mit dem Standesamt Kontakt auf, ob die Geburtsurkunde bereitliegt.
Die Urkunde kann von einem Elternteil im Standesamt abgeholt werden. Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Abholenden; die Gebühr wird durch Barzahlung beglichen.
Eine Hausgeburt innerhalb unseres Standesamtsbezirkes muss dem Standesamt innerhalb einer Woche persönlich angezeigt werden (i. d. R. durch ein Elternteil).
Mitzubringen sind:
- Personalausweis/Reisepass des Anzeigenden
- Geburtsbescheinigung der Hebamme
…sowie die benötigen Unterlagen zur Geburtsbeurkundung aus der obigen Tabelle.
a) Trauorte
Eheschließungen können nur an Orten stattfinden, die vom zuständigen Gemeinde-bzw. Stadtrat zur Vornahme von Trauungen eigens gewidmet sind. In unserem Standesamtsbezirk stehen folgende Trauorte zur Verfügung:
Trauzimmer im Rathaus
Bad Neustadt - Altes Amtshaus
Bad Neustadt -Salzburg
Bad Neustadt - Schlosshotel
Bad Neustadt - Stadthalle
Unsleben - Wasserschloss
In Bad Neustadt a.d.Saale:
zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
samstags von 8:00 Uhr bis 12:15 Uhr gegen Zusatzgebühr (siehe unter c) Kosten)
Terminvereinbarung mit dem Standesamt frühestens ein Jahr vor dem geplanten Termin
In den zu unserem Standesamtsbezirk gehörenden Gemeinden:
urch den Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde
in den dort gewidmeten Räumen
nach individueller Terminabsprache direkt mit dem betreffenden Bürgermeister
In Bischofsheim i.d.Rhön:
zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
samstags von 8:00 Uhr bis 12:15 Uhr gegen Zusatzgebühr (siehe unter c) Kosten)
jeweils nur nach individueller Terminabsprache mit dem Standesamt
Terminvereinbarung frühestens ein Jahr vor dem geplanten Termin
An folgenden Tagen finden neben den Sonn- und Feiertagen keine Trauungen statt:
Januar | 20.01.2024 |
Februar | 10.02.2024 |
März | 30.03.2024 |
April | 20.04.2024 |
Mai | 11.05.2024 |
Juni | 15.06.2024 |
Juli | 20.07.2024 |
August | 17.08.2024 |
September | 07.09.2024 |
Oktober | 05.10.2024 |
November | 02.11.2024 |
Dezember | 21.12.2024 |
Dezember | 23.12.2024 |
Dezember | 24.12.2024 |
Dezember | 27.12.2024 |
Dezember | 28.12.2024 |
Dezember | 30.12.2024 |
Januar | 04.01.2025 |
Februar | 08.02.2025 |
März | 01.03.2025 |
April | 19.04.2025 |
Mai | 17.05.2025 |
Juni | 07.06.2025 |
Juli | 12.07.2025 |
August | 16.08.2025 |
September | 13.09.2025 |
Oktober | 04.10.2025 |
November | 15.11.2025 |
Dezember | 20.12.2025 |
Dezember | 24.12.2025 |
Dezember | 27.12.2025 |
Dezember | 31.12.2025 |
c) Anmeldung der Eheschließung
Welche einzelnen Schritte müssen vor einer Trauung in Bad Neustadt a.d.Saale erledigt werden?
Sie sind wohnhaft innerhalb unseres Standesamtsbezirks:
Sie wohnen auswärts und möchten an einem unserer Trauorte heiraten:
Gebühren für Eheschließung allgemein | Anmeldung der Eheschließung | 55,- € bis 115,- € |
Eheschließung bei einem anderen Standesamt als Anmeldung | 40,- € | |
Zusatzgebühren für Trauung außerhalb der Öffnungszeiten | 70,- € | |
Stammbuch je nach Ausführung | ca. 15,- € bis 40,- € | |
je Eheurkunde | 12,- € | |
Miete für Trauräume | Trauzimmer | gebührenfrei |
Altes Amtshaus | 125,- € | |
Stadthalle | 80,- € bis 500,- € | |
Schlosshotel | 240,- € | |
Wasserschloss Unsleben | ||
bis 60 Personen | 200,- € | |
bis 120 Personen | 250,- € | |
je 10 weitere Personen | 20,- € | |
Fürstenzimmer Kreuzberg | 100,- € | |
Braunsmühle | 80€ | |
Jägerhaus | 90€ | |
Brende’scher Hof, Münze, Oberer Garten | 220€ | |
Verwaltungsgebühr für Trauorte außerhalb des Trauzimmers | je nach Trauort | 44,- € bis 125,- € |
Bitte beachten: Diese Gebührenaufstellung ist nicht abschließend; je nach Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
Was ist zu tun bei einem Sterbefall?
Anzeige an das zuständige Standesamt innerhalb von 3 Tagen
Person ist in einer Klinik/einem Pflegeheim verstorben
schriftliche Anzeige durch die Einrichtung
Person ist zuhause oder an einem anderen Ort verstorben
Anzeige durch Bestatter oder mündliche Anzeige durch Angehörigen
In der Regel kümmert sich das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen um die notwendigen Erledigungen auf dem Standesamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht vertraulicher Teil)
Personalausweis oder Meldebescheinigung
abhängig vom Familienstand des Verstorbenen | ledig | Geburtsurkunde |
verheiratet | Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch | |
verwitwet | Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch | |
Sterbeurkunde des Ehegatten | ||
geschieden | Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch | |
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk |
War die verstorbene Person ausländischer Staatsangehöriger oder im Ausland geboren, bitten wir um kurze Rücksprache bezüglich der erforderlichen Urkunden.Dies gilt auch bei sonstiger Auslandsberührung (z.B. Eheschließung/Scheidung im Ausland).
Zuständig ist das Standesamt des Wohnortes. Der Austritt kann nur durch persönliche Erklärung vor Ort beurkundet werden, schriftliche oder elektronische Erklärungen sind nicht möglich.
35,- € (Verwaltungsgebühren)
Standesamt Bad Neustadt a. d. Saale
Rathausgasse 2
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 / 9106-130
Telefax: 09771 / 9106-109
E-Mail: standesamt(at)bad-neustadt.de
Montag, Dienstag
8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:00 Uhr
Vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine persönliche Vorsprache!
Telefon:
09771 / 9106-130 (Frau Schmitt)
09771 / 9106-131 (Frau Gütling)
09771 / 9106-132 (Frau Manger)
09771 / 9106-133 (Frau Kuhn)
09771 / 9106-134 (Herr Mühlfeld)