Standesamt

Vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine persönliche Vorsprache!

 

Aufgaben des Standesamtes


  1. Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtes

  2. Anforderung von Urkunden

  3. Geburten in unserem Standesamtsbezirk

    • a) Geburt im RHÖN-KLINIKUM Campus

    • b) Hausgeburt

  4. Eheschließungen in unserem Standesamtsbezirk

    • Trauorte

    • Termine für Trauungen

    • Kosten

    • Anmeldung der Eheschließung

  5. Sterbefälle in unserem Standesamtsbezirk

  6. Kirchenaustritt

  7. Kontaktdaten und Erreichbarkeit


1. Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtes

 

Folgende Gemeinden/Gemeindeverbände zählen zu unserem Standesamtsbezirk:

  • Bad Neustadt a.d. Saale
  • Burglauer (VG NES)
  • Hohenroth (VG NES)
  • Niederlauer (VG NES)
  • Rödelmaier (VG NES)
  • Salz (VG NES)
  • Schönau a.d.Brend (VG NES)
  • Strahlungen (VG NES)
  • Heustreu (VG Heustreu)
  • Hollstadt (VG Heustreu)
  • Unsleben (VG Heustreu)
  • Wollbach (VG Heustreu)
  • Bischofsheim i.d. Rhön
  • Oberelsbach
  • Sandberg

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2. Anforderung von Urkunden 

 

Personenstandsurkunden erhalten Sie vom Standesamt Bad Neustadt a.d.Saale, wenn der Ereignisort (Geburts-, Sterbe-, Eheschließungsort) in unserem Zuständigkeitsbereich (siehe oben) liegt.

Folgende Urkunden können wir ausstellen:

Geburtsurkunde 12,- €
Eheurkunde 12,- €
Lebenspartnerschaftsurkunde 12,- €
Sterbeurkunde 12,- €
   
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister 12,- €
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister 12,- €
Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister 12,- €
Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister 12,- €
   
Internationale Geburtsurkunde 12,- €
Internationale Eheurkunde 12,- €
Internationale Lebenspartnerschaftsurkunde 12,- €
Internationale Sterbeurkunde 12,- €
   
Bescheinigungen, z. B. über Namensänderungen 12,- €
   
Auskunft aus dem Register, z. B. über die Geburtszeit 12,- €
   
Auskunft aus den Sammelakten 15,- €
   
Erhöhter Suchaufwand aufgrund fehlender/ungenauer Angaben pro Stunde 50,- €

So kann Ihre Urkundenbestellung ablaufen:

  1.  Anforderung der Urkunde/n
  • telefonisch über die unten angegebenen Telefonnummern
  • per E-Mail an standesamt@bad-neustadt.de oder
  • durch persönliche Vorsprache im Standesamt

… jeweils unter Angabe aller erforderlichen Daten (Name, Anschrift, Art der gewünschten Urkunde sowie Geburts-/Ehe-/Sterbedaten)

 

2. Zahlung der Gebühr

  • per Überweisung auf folgendes Konto:

Stadtverwaltung Bad Neustadt a.d.Saale
Sparkasse Bad Neustadt a.d.Saale  
IBAN: DE 23 793 530 90 000 000 6874  
BIC: BYLADEM1NES
Verwendungszweck: „Urkunde [Ihr Name]“

  • bei Abholung im Standesamt in bar

 

3. Versand an Ihre Meldeadresse nach Eingang der Gebühren bzw. Abholung der Urkunde/n durch Sie persönlich

Alternativ kann die Bestellung von Personenstandsurkunden auch bequem online über das Rathaus-Service-Portal (Geburt / Heirat / Tod) erfolgen. Am Ende des Bestellvorgangs werden Sie direkt zur Zahlung weitergeleitet. Nach der Prüfung Ihrer Angaben durch das Standesamt erhalten Sie die gewünschte Urkunde automatisch zugesandt.

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3. Geburten in unserem Standesamtsbezirk

 

a) Geburt im RHÖN-KLINIKUM Campus

 

Ihr Kind ist im RHÖN-KLINIKUM Campus zur Welt gekommen?
Um die Geburtsurkunde zu erhalten, sind folgende Schritte nötig:

 

1. Ausfüllen und Unterzeichnen der Geburtsanzeige; weitere benötigte Unterlagen

Die Klinik erstellt mithilfe Ihrer Angaben eine Geburtsanzeige mit allen notwendigen Daten, welche dem Standesamt zusammen mit Ihren weiteren Unterlagen per Boten überbracht wird.
Diese Geburtsanzeige ist ein wichtiges Dokument, da Sie damit u. a. die zukünftige Namensführung Ihres Kindes bestimmen. Änderungen nach der Beurkundung der Geburt beim Standesamt sind grundsätzlich nicht mehr möglich!
Falls Sie Fragen zur Namensführung Ihres Kindes (sowohl zum Vor- als auch zum Familiennamen) haben, kontaktieren Sie uns gerne unter den unten angegebenen Telefonnummern oder per Mail.

 

Folgende Dokumente benötigen wir zur Geburtsbeurkundung im Original:

Die Mutter des Kindes ist ledig: Geburtsurkunde der Mutter
   
Der Vater des Kindes soll in die Geburtsurkunde mit eingetragen werden: Abschrift der Vaterschaftsanerkennung (mit Vermerk „für das Geburtsstandesamt“)
  evtl. Abschrift der Sorgeerklärung (falls diese bereits beim Jugendamt abgegeben wurde)
  Geburtsurkunde des Vaters
   
Die Mutter des Kindes ist geschieden oder verwitwet: Geburtsurkunde der Mutter
  Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehemannes
   
Der Vater des Kindes soll in die Geburtsurkunde mit eingetragen werden Abschrift der Vaterschaftsanerkennung (mit Vermerk „für das Geburtsstandesamt“)
  evtl. Abschrift der Sorgeerklärung (falls diese bereits beim Jugendamt abgegeben wurde)
  Geburtsurkunde des Vaters
   
Die Eltern sind miteinander verheiratet: Heiratsurkunde der Eltern

Zu beachten:

  • Wäre für die Ausstellung einer o. g. Urkunde das Standesamt Bad Neustadt a.d.Saale zuständig, so ist die Vorlage dieser Urkunde nicht erforderlich, da das Standesamt selbst Einsicht in die Register nehmen kann.
  • Bei einer Eheschließung/Scheidung im Ausland oder sonstiger Auslandsberührung bitte vorab telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung setzen!
  • Es können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein; dies können wir Ihnen jedoch erst nach Erhalt der Geburtsanzeige mitteilen.
     

2. Beurkundung der Geburt und Ausstellung der Geburtsurkunden im Standesamt

Sobald die Geburtsanzeige mit allen erforderlichen Unterlagen im Standesamt eingegangen ist, kann mit der Bearbeitung begonnen werden. Sollten noch Unterlagen bzw. Angaben fehlen, wird sich das Standesamt i. d. R. telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen.

Soweit von Ihrer Seite aus nicht anders angegeben, werden grundsätzlich folgende Urkunden ausgestellt: 
 

Geburtsurkunde für Ihre Unterlagen gebührenpflichtig mit 12,- €
Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld gebührenfrei
Geburtsurkunde zur Beantragung von Kindergeld gebührenfrei
Geburtsurkunde für Schwangerschafts- und  
Mutterschaftshilfe (Krankenkasse) gebührenfrei

Zusätzlich können auf Antrag noch weitere gebührenpflichtige Geburtsurkunden, auch mehrsprachige, ausgestellt werden. 

 

3. Abholung der Geburtsurkunde im Standesamt

Sofern keine Unterlagen fehlen, ist die Geburtsurkunde Ihres Kindes ca. 1 Woche bis 10 Tage nach der Geburt abholbereit. Bitte nehmen Sie zunächst telefonisch mit dem Standesamt Kontakt auf, ob die Geburtsurkunde bereitliegt.
Die Urkunde kann von einem Elternteil im Standesamt abgeholt werden. Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Abholenden; die Gebühr wird durch Barzahlung beglichen.

b) Hausgeburt

 

Eine Hausgeburt innerhalb unseres Standesamtsbezirkes muss dem Standesamt innerhalb einer Woche persönlich angezeigt werden (i. d. R. durch ein Elternteil).

Mitzubringen sind:
- Personalausweis/Reisepass des Anzeigenden
- Geburtsbescheinigung der Hebamme

…sowie die benötigen Unterlagen zur Geburtsbeurkundung aus der obigen Tabelle.

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4. Eheschließungen in unserem Standesamtsbezirk

 

a) Trauorte

 

Eheschließungen können nur an Orten stattfinden, die vom zuständigen Gemeinde-bzw. Stadtrat zur Vornahme von Trauungen eigens gewidmet sind. In unserem Standesamtsbezirk stehen folgende Trauorte zur Verfügung:

Trauzimmer im Rathaus

  • 11 Sitzplätze
  • Möglichkeit zur Besichtigung zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes

Bad Neustadt - Altes Amtshaus

  • direkt neben dem Wahrzeichen der Stadt, dem historischen Hohntor, gelegen
  • max. 50 Gäste

Bad Neustadt -Salzburg

Bad Neustadt - Schlosshotel

Bad Neustadt - Stadthalle

Unsleben - Wasserschloss

 

 


Weitere Trauorte in Bischofsheim finden Sie hier. 

b) Termine für Trauungen

 

In Bad Neustadt a.d.Saale:
zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
samstags von 8:00 Uhr bis 12:15 Uhr gegen Zusatzgebühr (siehe unter c) Kosten)
Terminvereinbarung mit dem Standesamt frühestens ein Jahr vor dem geplanten Termin

In den zu unserem Standesamtsbezirk gehörenden Gemeinden:
urch den Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde 
in den dort gewidmeten Räumen
nach individueller Terminabsprache direkt mit dem betreffenden Bürgermeister

In Bischofsheim i.d.Rhön:
zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
samstags von 8:00 Uhr bis 12:15 Uhr gegen Zusatzgebühr (siehe unter c) Kosten)
jeweils nur nach individueller Terminabsprache mit dem Standesamt
Terminvereinbarung frühestens ein Jahr vor dem geplanten Termin

 

An folgenden Tagen finden neben den Sonn- und Feiertagen keine Trauungen statt:

Januar 20.01.2024
Februar 10.02.2024
März 30.03.2024
April 20.04.2024
Mai 11.05.2024
Juni 15.06.2024
Juli 20.07.2024
August 17.08.2024
September 07.09.2024
Oktober 05.10.2024
November 02.11.2024
Dezember 21.12.2024
Dezember 23.12.2024
Dezember 24.12.2024
Dezember 27.12.2024
Dezember 28.12.2024
Dezember 30.12.2024
Januar 04.01.2025
Februar 08.02.2025
März 01.03.2025
April 19.04.2025
Mai 17.05.2025
Juni 07.06.2025
Juli 12.07.2025
August 16.08.2025
September 13.09.2025
Oktober 04.10.2025
November 15.11.2025
Dezember 20.12.2025
Dezember 24.12.2025
Dezember 27.12.2025
Dezember 31.12.2025

c) Anmeldung der Eheschließung

 

Welche einzelnen Schritte müssen vor einer Trauung in Bad Neustadt a.d.Saale erledigt werden?

Sie sind wohnhaft innerhalb unseres Standesamtsbezirks:

  1. Unverbindliche Terminreservierung beim Standesamt Bad Neustadt a.d.Saale frühestens ein Jahr vorab (hier erhalten Sie auch Informationen über die zur Anmeldung der Eheschließung benötigten Unterlagen), gerne auch telefonisch
  2. Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Bad Neustadt a.d.Saale durch persönliche Vorsprache beider Verlobter mit allen benötigten Unterlagen (max. 6 Monate vor dem Eheschließungstermin) – hierfür bitte vorab Termin vereinbaren

Sie wohnen auswärts und möchten an einem unserer Trauorte heiraten:

  1. Unverbindliche Terminreservierung beim Standesamt Bad Neustadt a.d.Saale frühestens ein Jahr vor dem Termin
  2. Erkundigung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt nach den Unterlagen, die Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen
  3. Anmeldung der Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt (max. 6 Monate vor dem Eheschließungstermin); dort geben Sie einfach Bescheid, dass die Trauung in Bad Neustadt a.d.Saale stattfinden soll
  4. Übersendung der Unterlagen direkt vom Standesamt Ihres Wohnsitzes zum Standesamt Bad Neustadt a.d.Saale

d) Kosten

 

Gebühren für Eheschließung allgemein Anmeldung der Eheschließung 55,- € bis 115,- €
  Eheschließung bei einem anderen Standesamt als Anmeldung 40,- €
  Zusatzgebühren für Trauung außerhalb der Öffnungszeiten 70,- €
  Stammbuch je nach Ausführung ca. 15,- € bis 40,- €
  je Eheurkunde 12,- €
     
Miete für Trauräume Trauzimmer gebührenfrei
  Altes Amtshaus 125,- €
  Stadthalle 80,- € bis 500,- €
  Schlosshotel 240,- €
  Wasserschloss Unsleben  
  bis 60 Personen 200,- €
  bis 120 Personen 250,- €
  je 10 weitere Personen 20,- €
  Fürstenzimmer Kreuzberg 100,- €
  Braunsmühle 80€
  Jägerhaus 90€
  Brende’scher Hof, Münze, Oberer Garten 220€
     
     
Verwaltungsgebühr für Trauorte außerhalb des Trauzimmers je nach Trauort 44,- € bis 125,- €

Bitte beachten: Diese Gebührenaufstellung ist nicht abschließend; je nach Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.

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5. Sterbefälle in unserem Standesamtsbezirk

Was ist zu tun bei einem Sterbefall?
Anzeige an das zuständige Standesamt innerhalb von 3 Tagen
Person ist in einer Klinik/einem Pflegeheim verstorben 
schriftliche Anzeige durch die Einrichtung
Person ist zuhause oder an einem anderen Ort verstorben 
Anzeige durch Bestatter oder mündliche Anzeige durch Angehörigen
In der Regel kümmert sich das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen um die notwendigen Erledigungen auf dem Standesamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht vertraulicher Teil)
Personalausweis oder Meldebescheinigung

abhängig vom Familienstand des Verstorbenen ledig Geburtsurkunde
  verheiratet Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  verwitwet Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
    Sterbeurkunde des Ehegatten
  geschieden Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
    Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

War die verstorbene Person ausländischer Staatsangehöriger oder im Ausland geboren, bitten wir um kurze Rücksprache bezüglich der erforderlichen Urkunden.Dies gilt auch bei sonstiger Auslandsberührung (z.B. Eheschließung/Scheidung im Ausland).

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6. Kirchenaustritt

 

a) Wo kann ein Kirchenaustritt erklärt werden?

Zuständig ist das Standesamt des Wohnortes. Der Austritt kann nur durch persönliche Erklärung vor Ort beurkundet werden, schriftliche oder elektronische Erklärungen sind nicht möglich.

 

b) Was ist mitzubringen?

  • Personalausweis/Reisepass
  • freiwillig kann der Ort der Taufe angegeben werden

 

c) Wie hoch sind die Kosten?

35,- € (Verwaltungsgebühren)

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Ansprechpartner - Standesamt

Standesamt Bad Neustadt a. d. Saale
Rathausgasse 2
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Telefon: 09771 / 9106-130
Telefax: 09771 / 9106-109

E-Mail: standesamt(at)bad-neustadt.de

 

Öffnungszeiten 

Montag, Dienstag    
8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:00 Uhr

Vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine persönliche Vorsprache!

Telefon:
09771 / 9106-130 (Frau Schmitt)
09771 / 9106-131 (Frau Gütling) 
09771 / 9106-132 (Frau Manger)        
09771 / 9106-133 (Frau Kuhn)
09771 / 9106-134 (Herr Mühlfeld)