Bauen

Hier können Sie eine Auskunft über die Erschließungskosten beantragen.

Hier können Sie die Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung beantragen.

Für die Befreiung bzw. die Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes (§ 31 Abs. 1, 2 BauGB) oder den örtlichen Bauvorschriften (Art. 63 BayBO) ist ein Antrag bei der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale zu stellen.

Hier können Sie eine isolierte Abweichung/Befreiung beantragen.

Hier können Sie die Zuteilung bzw. Änderung einer Hausnummer beantragen.

Hier können Sie uns einen Eigentumswechsel (z. B. durch Verkauf) mitteilen. 

Sie können den Ausbau eines Dachgeschosses mit dem Online-Dienst melden. Die Erklärung ist zur Berechnung der Geschossflächen notwendig. 

Die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Rhön-Grabafeld ist die Genehmigungsbehörde für denkmalgeschützte Einzeldenkmäler, Ensembles und Bodendenkmäler.

Baudenkmäler und Ausstattungsstücke:

  • Wer Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen will, bedarf der Erlaubnis nach Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz.
  • Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichtet, verändert oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken kann.
  • Vorhaben an Einzeldenkmälern oder in Ensembles, die keiner Baugenehmigung bedürfen, benötigen somit eine denkmalschutzrechtlichen Genehmigung (z.B. Neuverputz, Anstrich, Fachwerkfreilegung, Fenstererneuerung, Dacheindeckung, Errichtung eines Kamines, Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen, Abbruch, Errichtung von Werbeanlagen unter 1m² etc.)
  • Den Erlaubnisantrag nach Art. 6 BayDSchG, der 4-fach bei der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale einzureichen ist, finden Sie hier.

 

Bodendenkmäler:

Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saalge unterstütz private Baumaßnahmen zur Stadtbildpflege im Bereich der Altstadt. Hier finden Sie weitere Informationen.

Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale fördert Investitionen an ungenutzter Bausubstanz, die vor dem Jahr 1970 errichtet wurde und eine neue eigen genutzte Wohn- oder Gewerbenutzung zum Ziel hat. Hier finden Sie weitere Informationen.