Bauen

Hier können Sie eine Auskunft über die Erschließungskosten beantragen.

Hier können Sie die Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung beantragen.

Für die Befreiung bzw. die Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes (§ 31 Abs. 1, 2 BauGB) oder den örtlichen Bauvorschriften (Art. 63 BayBO) ist ein Antrag bei der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale zu stellen.

Hier können Sie eine isolierte Abweichung/Befreiung beantragen.

Hier können Sie die Zuteilung bzw. Änderung einer Hausnummer beantragen.

Hier können Sie uns einen Eigentumswechsel (z. B. durch Verkauf) mitteilen. 

Sie können den Ausbau eines Dachgeschosses mit dem Online-Dienst melden. Die Erklärung ist zur Berechnung der Geschossflächen notwendig. 

Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saalge unterstütz private Baumaßnahmen zur Stadtbildpflege im Bereich der Altstadt. Hier finden Sie weitere Informationen.

Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale fördert Investitionen an ungenutzter Bausubstanz, die vor dem Jahr 1970 errichtet wurde und eine neue eigen genutzte Wohn- oder Gewerbenutzung zum Ziel hat. Hier finden Sie weitere Informationen.