Friedhofswesen

Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem städdtischen Friedhof räumt die Stadt dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein. Sollte bereits ein Grabnutzungsrecht vorhanden sein, kann mit Zustimmung des Nutzungsberechtigten eine Beisetzung in das Grab erfolgen. Das Einverständnis des künftigen Grabnutzungsberechtigten mit der Übertragung ist erforderlich, da mit dem Übergang auch die Verpflichtung zur Unterhaltung des Grabmals und zur Grabpflege verbunden ist.

Hier können Sie online Ihr Einverständnis zur Beisetzung in eine Grabstätte erteilen. 

Das Einverständnis des künftigen Grabnutzungsberechtigten mit der Übertragung ist erforderlich, da mit dem Übergang auch die Verpflichtung zur Unterhaltung des Grabmals und zur Grabpflege verbunden ist.

Hier können Sie die Umschreibung eines Grabnutzungsrechts erklären.