Familie, Kinder & Jugendliche

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig. 

Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler der folgenden öffentlichen Grund- und Mittelschulen sicherzustellen:

  • Grundschule Herschfeld
  • Grundschule Brendlorenzen
  • Karl-Ludwig-von-Guttenberg-Grundschule Bad Neustadt
  • Mittelschule Bad Neustadt

Für die übrigen Schulen im Stadtgebiet Bad Neustadt a. d. Saale wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Rhön-Grabfeld: www.rhoen-grabfeld.de

Notwendig ist die Beförderung zum regelmäßig stattfindenden Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als 2 km und für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km ist. Nächstgelegen ist bei Pflichtschulen regelmäßig die Sprengelschule, bei den anderen Schulen die Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit den geringsten Beförderungskosten erreicht werden kann.

Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst. 

Die Schulpflicht ist grundsätzlich an der örtlichen Grundschule und Mittelschule (Sprengelschulen) zu erfüllen. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder eigenständigen Mittelschulen (die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind) aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.

Neben dem hier behandelten Gastschulverhältnis aus zwingenden persönlichen Gründen kann ein Gastschulverhältnis auch durch Zuweisung des Staatlichen Schulamts gemäß Art. 43 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens (BayEUG) entstehen.

Die Entscheidung trifft die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale, wenn die Schüler dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, im Einvernehmen mit dem aufnehmenden Schulaufwandsträger nach Anhörung der betroffenen Schulen. Mit der Genehmigung des Gastschulbesuchs entfällt der Beförderungsanspruch. Diese Kosten sind dann von den Erziehungsberechtigten zu übernehmen.

Hier gelangen Sie zum Online-Dienst.

Folgende Dokumente können Sie bei uns im Bürgerservice beantragen: 

  • Deutscher Reisepass  (6 Jahre gültig)
    Kosten: 37,50 Euro
  • Personalausweis (6 Jahre gültig)
    Kosten: 22,80 Euro
     

Die Angaben zu den Dokumenten beziehen sich auf Kinder zwischen 0 und 18 Jahren. Die Art des Reisedokumentes sollte abhängig vom Reiseziel ausgewählt werden.

Gewöhnlich dauert das Ausstellen eines Reisepasses 6 Wochen bis zur Abholung. Sollten Sie das Dokument eher benötigen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Bearbeiter darüber. Ein Expresspass kostet zusätzlich 32,00 Euro. Vorläufige Dokumente können in der Pass- und Personlausweisbehörde sofort ausgestellt werden, sind aber nicht für alle Reiseziele nutzbar.

 

Zur Antragstellung sind die Reisepässe bzw. Personalausweise der Sorgeberechtigten mitzubringen. Die Unterschriften der Zustimmungserklärung müssen mit den Unterschriften der vorgelegten Ausweisdokumente übereinstimmen.

Kinder müssen bei der Antragstellung ebenfalls anwesend sein.

Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Vormund/Betreuer beauftragt, ist dessen Zustimmung erforderlich. Die Bestallungsurkunde/der Betreuerausweis ist mitzubringen.

Für die Beantragung von Dokumenten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (Personalausweis) bzw. unter 18 Jahren (Reisepass) ist der Sorgeberechtigte zuständig, bei welchem das Kind/der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (z. B. mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet). Spricht der jeweils andere Elternteil zur Beantragung vor, ist zusätzlich zur Zustimmungserklärung eine formlose Vollmacht vorzulegen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Grillplatz Hennberg.