Amtsblatt

Kommunale Bekanntmachungen enthalten üblicherweise allgemeine Informationen, Teile eines Anhörungsverfahrens, Verkündung von Beschlüssen und Verwaltungsentscheidungen, Allgemeinverfügungen, Öffentliche Zustellungen, Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen der Körperschaftsvertretungen sowie regional zutreffende Wahlergebnisse.

Durch die ortsübliche Bekanntmachung können unterschiedliche Anliegen verfolgt werden, konkret beispielsweise die Frühzeitige Beteiligung, die Offenlage, Verkündung von Gemeindesatzungen oder Beschlüssen der Vertretungskörperschaften (Gemeinderat, Kreistag oder Zweckverbandsversammlung).

Allgemein ist die öffentliche Bekanntgabe von Verwaltungsentscheidungen mit rechtsverbindlichen Außenwirkungen im Verwaltungsverfahrensgesetz § 27a und § 41 Abs. 3 bis 5 festgehalten und von einer materiellen Gesetzesgrundlage abhängig. Es gibt in diesem Sinne spezialgesetzliche Regelungen.

In allen deutschen Flächenbundesländern bilden die Gemeindeordnungen und Landkreisordnungen bzw. rechtsgleiche Vorschriften die unmittelbare Rechtsgrundlage für die Bekanntmachung als Vorgang und weiterer damit verbundener spezieller Rechtsnormen zur konkreten Regelung der ortsüblichen Bekanntmachung. Es handelt sich um landesrechtliche Bestimmungen (Gesetze oder Bekanntmachungsverordnungen) zur genauen Beschreibung der Art und Weise, wie Rechtsakte und andere Informationen ortsüblich bekannt gemacht werden soll.

Aktuelle Meldungen

Erlass einer Satzung über Aufgaben und Benutzung des Archivs der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale

Weiterlesen

Bekanntmachung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses der Stadtratswahl am 08.03.2026

Weiterlesen

Bekanntmachung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses der Bürgermeisterwahl 2026

Weiterlesen

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen…

Weiterlesen

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Weiterlesen

Die nichtöffentliche Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Brendlorenzen findet am Samstag, den 21.03.2026 um 19:30 Uhr im Bürgersaal…

Weiterlesen

Die Übertragungsnetzbetreiberin TransnetBW plant den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Nach gründlicher Prüfung der…

Weiterlesen
Ansprechpartner

Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
Rathausgasse 2
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Telefon: 09771/9106-0
Telefax: 09771/9106-109

E-Mail: info(at)bad-neustadt.de